Glossar

Steuererklärung

Begriffsbestimmung

Die Steuererklärung ist eine Wissenserklärung, mit der eine natürliche oder juristische Person gegenüber der Finanzbehörde die Tatsachen offen legt, die zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und zur Festsetzung der Steuer benötigt werden.

Allgemeines

Beispielsweise geben die Steuerpflichtigen in einer Steuererklärung dem Finanzamt Auskunft über ihre Vermögens- und Einkommensverhältnisse. Zu den jährlich veranlagten Steuern (z.B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer) muss bis zum 31. Mai des Folgejahres eine Steuererklärung abgegeben werden. Werden diese Steuererklärungen von einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe (z.B. Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein) erstellt, müssen sie erst bis zum 31. Dezember des Folgejahres eingereicht werden.

Die Steuererklärung kann nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck oder auf dem dafür vorgesehenen Weg elektronisch übermittelt werden. Nähere Informationen darüber sind unter „Formulare A-Z“ bereitgestellt. Wenn die Finanzbehörde die Steuererklärung bearbeitet hat, erteilt sie einen Steuerbescheid, der u.a. die Höhe der festgesetzten Steuer ausweist und eine Abrechnung enthält. Ein Steuerbescheid wird nicht erteilt, wenn - wie beispielsweise bei der Umsatzsteuer - die Steuer in der Steuererklärung selbst zu berechnen ist und die Finanzbehörde von dieser Berechnung nicht abweicht.

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