Gesellschaft und Zukunft26.02.2009  

Steuerentlastungen durch das Konjunkturpaket 2

Wer profitiert wie stark?

eine Familie, Vater, Mutter und Kind Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Steuerentlastungen durch das Konjunkturpaket 2

Die beschlossenen Entlastungen des Konjunkturpaketes 2 werden vor allem den untersten Einkommensgruppen zugute kommen. Das gelingt in maßvollem, aber dennoch spürbaren Rahmen, indem jeder zusätzlich verdiente Euro [Glossar] nicht mehr so stark belastet wird wie bisher.

Erhöhung des Grundfreibetrags

Der Grundfreibetrag wird in zwei Stufen erhöht: auf 7.834 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2009 und auf 8.004 Euro für das Jahr 2010. Wer unter dem Grundfreibetrag liegt, muss keine Steuern zahlen

Absenkung des Eingangssteuersatzes

Der Eingangssteuersatz sinkt von 15 auf 14 Prozent. Das heißt, die Berechnung der Steuern beginnt nun für alle Steuerpflichtigen mit einem geringeren Satz.

Verschiebung der Tarifeckpunkte

Die Tarifeckpunkte werden um insgesamt 730 Euro nach rechts verschoben werden. Dies geschieht bis 2010 in zwei Stufen. Das heißt: In der Steuertabelle, in der die Steuerbelastung für jeden Euro festgelegt ist, bewegen sich die Eckpunkte nach rechts, weshalb man auch von einer so genannten „Rechtsverschiebung“ spricht. Es verringert sich also die Steuerbelastung.

Weitere Entlastungen

Familien und Arbeitnehmer werden ab 2009 außerdem durch das erhöhte Kindergeld und die Anhebung des Kinderfreibetrages sowie durch die wieder gültigen Regeln der Pendlerpauschale entlastet. Ab dem 1. Juli 2009 werden die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder gesenkt, der Satz liegt dann bei 14,9 Prozent. Außerdem können ab dem 1.1.2010 alle die von Ihnen geleisteten Beiträge für eine Basiskrankenversicherung und die gesetzliche Pflegeversicherung von der Steuer [Glossar] absetzen.

Diagramm Quelle: BMF
Steuerentlastungen durch das Konjunkturpaket 2
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