Im laufenden Jahr wird Kindergeld als sogenannte Steuervergütung gezahlt. Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer [Glossar] prüft das Finanzamt, ob damit das Existenzminimum [Glossar] des Kindes steuerfrei bleibt. In einer Vergleichsberechung wird die günstigere Variante für die jeweilige Familie berücksichtigt: Kindergeld oder Einkommensteuer-Ermäßigung?
Schöpft der Empfänger die Freibeträge [Glossar] aufgrund seines relativ hohen Einkommens aus, dann sind die Einkommensteuer-Ermäßigungen für die Familie günstiger als der Bezug von Kindergeld. Der Familienleistungsausgleich [Glossar] beschränkt sich auf die Steuerfreistellung.
Wenn das Kindergeld über die steuerliche Wirkung der Freibeträge für Kinder hinausgeht, dann dient es der Förderung der Familien, und zwar vornehmlich der Familien mit geringerem Einkommen und mehreren Kindern. Denn es funktioniert als eine Art Ausgleichszahlung für die Besteuerung des Existenzminimums von Kindern.
Verdient ein verheiratetes Paar mit Kindern mehr als 63.500 Euro [Glossar] oder ein Alleinerziehender jährlich über 33.500 Euro, sparen sie schon durch Freibeträge und Sonderabschreibungen mehr als 2.208 Euro bei der Einkommensteuer ein. Das Kindergeld ist für sie netto keine Extra-Hilfe vom Staat, denn es wird ja mit den Einkommensteuer-Ermäßigungen verrechnet. Familien mit geringem Einkommen, deren Einkommensteuerermäßigung weniger als 2.208 Euro beträgt, erhalten mit dem Kindergeld dagegen netto eine Zuwendung vom Staat.