Unter Defizit versteht man in der Finanz- und Haushaltspolitik einen Fehlbetrag, der entsteht, wenn die im Haushaltsplan veranschlagten öffentlichen Ausgaben die regelmäßigen öffentlichen Einnahmen übersteigen. Dieser Finanzierungssaldo muss durch Kreditaufnahme ausgeglichen werden, wodurch sich die öffentlichen Schulden erhöhen.
Im Gegensatz zum ungeplanten Haushaltsloch kann ein Haushaltsdefizit durch eine Regierung angestrebt, oder zumindest billigend in Kauf genommen werden, um in Zeiten einer Konjunkturschwäche die Wirtschaft zu stützen. Die Nettokreditaufnahme zur Deckung eines Haushaltsdefizits ist in der Bundesrepublik Deutschland durch das Grundgesetz auf die Höhe der Ausgaben für Investitionen des Staates begrenzt. Tritt neben dem Budgetdefizit auch ein Leistungsbilanzdefizit auf, so spricht man von Zwillingsdefizit.
Verwandt mit dem Haushaltsdefizit ist der Begriff der Neuverschuldung. Er bezeichnet den über Kredite finanzierten Teil des Staatshaushalts. Zu unterscheiden sind hier die Bruttoneuverschuldung (auch Bruttokreditaufnahme) und Nettoneuverschuldung (auch Nettokreditaufnahme). Unter Bruttoneuverschuldung werden alle in einem bestimmten Zeitraum neu aufgenommenen Verbindlichkeiten verstanden. Als Nettoneuverschuldung bezeichnet man die Bruttoneuverschuldung abzüglich der im selben Zeitraum getilgten (alten) Verbindlichkeiten. Die Nettoneuverschuldung bezeichnet also die Differenz der staatlichen Schuldenstände zwischen zwei Zeitpunkten. Die Neuverschuldung kann entweder absolut oder als so genannte Defizitquote im Verhältnis zum Bruttoinlandprodukt gemessen werden.
Aufgrund der Staatsverschuldungsproblematik wird die Höhe eines erlaubten Haushaltsdefizits aller staatlichen Aktivitäten in vielen Ländern durch rechtliche Instrumente stark begrenzt. In Deutschland sind und waren dies z.B.
der Stabilitäts- und Wachstumspakt
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