Glossar

Wirtschafts- und Währungsunion

Begriffsbestimmung

Bei der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) handelt es sich um einen Prozess der Harmonisierung der Wirtschafts- und Währungspolitik der EU-Mitgliedstaaten, die die Einführung des Euro als gemeinsame Währung ermöglichen soll. Sie war Gegenstand einer Regierungskonferenz im Dezember 1991 in Maastricht.

Allgemeines

Die WWU entwickelte sich in drei Stufen:

  • Stufe I (1. Juli 1990 bis 31. Dezember 1993): Liberalisierung des Kapitalverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten, engere wirtschaftspolitische Abstimmung der Regierungen, verstärkte Zusammenarbeit der Zentralbanken
  • Stufe II (1. Januar 1994 bis 31. Dezember 1998): Konvergenz der innerstaatlichen Wirtschafts- und Währungspolitiken (Ziele: Preisstabilität und Vermeidung übermäßiger öffentlicher Defizite), Errichtung des Europäischen Währungsinstituts (EWI) und danach der Europäischen Zentralbank (EZB) im Jahr 1998
  • Stufe III (seit 1. Januar 1999): unwiderrufliche Festlegung der Wechselkurse, Einführung der einheitlichen Währung an den Devisenmärkten und im elektronischen Zahlungsverkehr

Mit Beginn der dritten Stufe der WWU wurde der Euro in elf Mitgliedstaaten eingeführt. Zwei Jahre später kam Griechenland hinzu. In diesen 12 Mitgliedstaaten wurde das Euro-Bargeld am 1. Januar 2002 eingeführt.

Drei der "alten" Mitgliedstaaten haben die gemeinsame Währung bislang nicht eingeführt, nämlich das Vereinigte Königreich und Dänemark, für die beide eine Ausnahmeregelung gilt, sowie Schweden, das sich durch einen negativ verlaufenen Volksentscheid im September 2003 gebunden fühlt. Für die Staaten, die der Union am 1. Mai 2004 bzw. am 1. Januar 2007 beigetreten sind, gilt, dass sie den Euro einführen, sobald sie alle Konvergenzkriterien hierfür erfüllen. Mittlerweile sind zum 1. Januar 2007 Slowenien, zum 1. Januar 2008 Malta und Zypern, zum 1. Januar 2009 die Slowakei und zum 1. Januar 2011 Estland der Eurozone beigetreten.

Verweis

Informationen der EU zur Wirtschafts- und Währungsunion [Extern]

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