
Wolfgang Schäuble zu Gast bei n-tv: „Wir sind auf dem richtigen Weg“
Der Rat der Europäischen Union ist das wichtigste gesetzgebende Organ und Entscheidungsgremium der EU. Er ist auch verantwortlich für die Tätigkeiten der EU im Rahmen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und den Bereichen Justiz und Inneres. Der Rat ist ein einheitliches Gremium. Aus arbeitsorganisatorischen Gründen tagt er je nach behandeltem Sachgebiet in unterschiedlichen Formationen, in denen die für das betreffende Sachgebiet zuständigen Fachminister der Mitgliedstaaten und Mitglieder der Europäischen Kommission zusammenkommen.
Die Minister der Mitgliedstaaten tagen im Rahmen des Rates der Europäischen Union. Entsprechend der jeweiligen Politikbereiche ist jedes Land mit seinen zuständigen Fachministern vertreten.
Folgende Ratsformationen gibt es:
Der Vorsitz des Rates wird von den Mitgliedstaaten im Halbjahreswechsel wahrgenommen.
Der Rat hat eine Entscheidungs- und Koordinierungsfunktion.
Rechtsakte des Rates können Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Gemeinsame Aktionen oder Gemeinsame Standpunkte, Empfehlungen oder Stellungnahmen sein. Der Rat kann außerdem Schlussfolgerungen, Erklärungen oder Entschließungen verabschieden.
Wenn der Rat als Gesetzgeber tätig wird, entscheidet er grundsätzlich anhand von Vorschlägen der Europäischen Kommission. Diese werden im Rat geprüft, der sie vor der Annahme verändern kann.
Das Europäische Parlament nimmt an diesem Gesetzgebungsprozess aktiv teil. In einer Vielzahl von Bereichen werden die Gesetzgebungsakte gemeinsam vom Parlament und vom Rat im so genannten Mitentscheidungsverfahren verabschiedet.
Die Zahl der Stimmen jedes Mitgliedstaates ist in den Verträgen festgelegt. Die Verträge legen außerdem fest, in welchen Fällen die einfache Mehrheit, die qualifizierte Mehrheit oder Einstimmigkeit verlangt werden.
Seit dem 01. Januar 2007 gilt die qualifizierte Mehrheit als erreicht, wenn die folgenden beiden Bedingungen erfüllt sind:
Jeder Mitgliedstaat kann darüber hinaus beantragen, dass überprüft wird, ob die Ja-Stimmen mindestens 62 Prozent der Gesamtbevölkerung der Union entsprechen. Ist dies nicht der Fall, kommt der Beschluss nicht zustande.
Stimmenanzahl je Land (ab 01.01.2007)
| Deutschland, Frankreich, Italien, Vereinigtes Königreich | 29 |
| Spanien, Polen | 27 |
| Rumänien | 14 |
| Niederlande | 13 |
| Belgien, Tschechische Republik, Griechenland, Ungarn, Portugal | 12 |
| Österreich, Schweden, Bulgarien | 10 |
| Dänemark, Irland, Litauen, Slowakei, Finnland | 7 |
| Zypern, Estland, Lettland, Luxemburg, Slowenien | 4 |
| Malta | 3 |
| INSGESAMT | 345 |
Der Vorsitz des Rates der Europäischen Union wird turnusmäßig von den Mitgliedstaaten übernommen.
Die Mitgliedstaaten übernehmen den Vorsitz in vorher festgelegter Reihenfolge für einen Zeitraum von sechs Monaten (von Januar bis Juni und von Juli bis Dezember). Der Vorsitz des Rates spielt eine wesentliche Rolle bei der Organisation der Arbeiten der Institution, insbesondere als Impulsgeber im legislativen und politischen Entscheidungsprozess. Ihm obliegt die Einberufung, Vorbereitung und Leitung aller Sitzungen; er führt auch den Vorsitz in den zahlreichen Arbeitsgruppen und arbeitet Kompromisse aus.
Reihenfolge der wechselnden EU-Ratspräsidentschaften [Extern]