
Wolfgang Schäuble zu Gast bei n-tv: „Wir sind auf dem richtigen Weg“
Der Arbeitskreis "Steuerschätzungen" ist ein Beirat beim Bundesministerium der Finanzen. Er besteht seit 1955. Ihm gehören neben dem federführenden BMF das BMWi, fünf Wirtschaftsforschungsinstitute, das Statistische Bundesamt, die Deutsche Bundesbank, der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, die Länderfinanzministerien und die Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände an. Die Zusammensetzung sichert die Unabhängigkeit des Gremiums. Die entsandten Vertreter der Institutionen gehören der Arbeitsebene an. Der Vorsitz obliegt dem zuständigen Referatsleiter im BMF.
Der Arbeitskreis stützt seine Schätzungen auf gesamtwirtschaftliche Eckdaten der Bundesregierung, die unter der Federführung des BMWi zwischen den Ressorts abgestimmt werden.
Den Mitgliedern des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" wird kein verbindliches Prognoseinstrumentarium vorgegeben. Diejenigen Mitglieder, die eigene Schätzvorschläge erstellen, erarbeiten diese mit eigenen Methoden und Modellen. Im Rahmen von sogenannten Methodensitzungen werden neue methodische Ansätze vorgestellt und diskutiert.
Für die Schätzungen des Arbeitskreises erstellen acht Mitglieder, nämlich die Wirtschaftsforschungsinstitute, die Bundesbank, der Sachverständigenrat und das BMF unabhängig voneinander eigene Schätzvorschläge für jede Einzelsteuer. Diese Schätzvorschläge sind Gegenstand der Diskussion im Arbeitskreis. Der Arbeitskreis erörtert jede Steuer [Glossar] solange, bis ein Konsens erreicht worden ist, der von allen mitgetragen werden kann. Auf der Grundlage der Einzelsteuerschätzungen werden dann die auf Bund, Länder, Gemeinden und EU entfallenden Einnahmen ermittelt.
Die Ergebnisse werden direkt im Anschluss an die Sitzung mit einer Pressemitteilung des BMF veröffentlicht. Die Ergebnistabellen werden anschließend in das Internet eingestellt und damit der interessierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Der Arbeitskreis "Steuerschätzungen" hat einen Unterausschuss "Regionalisierung", dem das BMF und die Ländervertreter im Arbeitskreis angehören. Unter Regionalisierung wird die Aufteilung des vom Arbeitskreis geschätzten Steueraufkommens auf die einzelnen Länder verstanden. Der Unterausschuss behandelt Probleme und trifft Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Regionalisierung der Arbeitskreisergebnisse für die Steuereinnahmen der Länder.
Die Regionalisierung wird federführend vom Finanzministerium Baden-Württemberg in eigener Verantwortung der Länder durchgeführt. Es besteht uneingeschränkte Übereinstimmung im Arbeitskreis, dass das Ergebnis der Regionalisierung ausschließlich für die Länder bestimmt ist, nur internen Zwecken ihrer Haushalts- und Finanzplanung dient und daher Außenstehenden nicht zugänglich sein soll.
Die Sitzungsfolge des Arbeitskreises "Steuerschätzungen" orientiert sich an den Zeitplänen der Haushalts- und Finanzplanung insbesondere des Bundes. Es finden zwei Sitzungen im Jahr statt.
Seit Bestehen des Arbeitskreises übernimmt der Bund das Ergebnis für die Steuereinnahmen des Bundes in den Haushaltsplan bzw. seit 1968 in die mittelfristige Finanzplanung.
Die Ergebnisse der Steuerschätzung sind Teil der finanzwirtschaftlichen Projektionen der Bundesregierung, die dem Stabilitätsrat [Glossar] vorgelegt werden.
Das Ergebnis der Regionalisierung der Steuereinnahmen der Länder kann häufig nicht ohne Modifikationen als Steuereinnahmenansatz in den Haushalt [Glossar] oder die Finanzplanung eines Landes übernommen werden. Wichtige Gründe können hier deutliches Abweichen des Haushaltstermins vom Termin der Steuerschätzung, absehbare Sonderentwicklungen bei den Steuern oder der Wirtschaftsentwicklung des jeweiligen Landes, Berücksichtigung von geplanten Steuerrechtsänderungen sowie Abweichungen des auf der Grundlage der Steuerschätzung berechneten Länderfinanzausgleichs von dem mit vierteljährlicher Verzögerung abgewickelten Vollzug des Länderfinanzausgleichs sein.
Eine Aufteilung der Schätzergebnisse des Arbeitskreises auf einzelne Gemeinden ist bei der Vielzahl der Kommunen nicht möglich. Die kommunalen Spitzenverbände, die Mitglied im Arbeitskreis sind, stellen den Gemeinden jedoch Informationen über Tendenzen der Aufkommensentwicklung beispielsweise der Lohn- und Einkommensteuer [Glossar] und der Abgeltungsteuer [Glossar] auf Zins- und Veräußerungserträge zur Verfügung, die den Finanzplanungen der Kämmerer als Orientierungshilfe dienen. Bezüglich der örtlichen Steuerentwicklung insbesondere bei der Gewerbesteuer [Glossar] sind die Gemeinden ohnehin durch ihre unmittelbare Nähe zu den Steuerpflichtigen besser informiert.
Der Arbeitskreis schätzt die Steuereinnahmen in der Regel auf der Grundlage des geltenden Steuerrechts. Die finanziellen Auswirkungen von geplanten Steuerrechtsänderungen sind in der Haushalts- und Finanzplanung ergänzend zu berücksichtigen.
Die in Steueränderungsgesetzen bzw. deren Entwürfen bezifferten Mehr- oder Mindereinnahmen beziehen sich immer auf die primären steuerlichen Wirkungen, d.h. die Auswirkungen auf die von der jeweiligen Maßnahme direkt betroffenen Steuerarten. Aufgrund der wirtschaftlichen Verflechtungen ergeben sich jedoch zusätzliche Auswirkungen auf das Steueraufkommen [Glossar], die hierbei nicht erfasst wurden und im Einzelnen auch nur schwer quantifizierbar sind (z.B. Zweitrundeneffekte, Anpassungsreaktionen der Steuerpflichtigen etc.). Derartige Effekte werden global durch eine unter Berücksichtigung des geänderten Steuerrechts erstellte gesamtwirtschaftliche Projektion erfasst.