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Nr.: 13/2010
Das Kabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie gebillligt. Der überwiegende Teil des Gesetzentwurfs dient der nationalen Umsetzung von drei EU-Änderungsrichtlinien zur Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie aus dem Jahr 2009.
In Reaktion auf die ersten Erkenntnise über das Entstehen der Finanzkmarktkrise wurden im Jahr 2009 auf europäischer Ebene Änderungen an der Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie beschlossen. Zielsetzung war, systemische Risiken zu verringern und die Stabilität des Finanzsektors zu erhöhen.
Die beschlossenen Änderungen sehen insbesondere vor, Schwachstellen bei der Zusammenarbeit der Aufsichtsbehörden bei grenzüberschreitend tätigen Finanzinstituten zu beheben. Eine qualitativ bessere Kapitalausstattung und veränderte Kapitalanforderungen sollen die Finanzinstitute zudem zukünftig krisenfester machen. Auch werden die Anforderungen an Transparenz und Verantwortlichkeit bei Verbriefungen deutlich erhöht.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden diese Änderungen nun in nationales Recht umgesetzt. Die wesentlichen Teile des Gesetzes sollen am 31. Dezember 2010 in Kraft treten.
Inhaltliche Schwerpunkte bei der Umsetzung der veränderten EU-Richtlinien:
Unabhängig davon wird zudem das Pfandbriefgesetz weiter modernisiert. Insbesondere wird die Stellung des Sachwalters durch die Möglichkeit gestärkt, sich im Fall der Insolvenz [Glossar] einer Pfandbriefbank zur Beschaffung von Liquidität zur Bedienung der Pfandbriefe bei der Deutschen Bundesbank refinanzieren zu können.
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