Beim Ehrenamt handelt es sich um eine Tätigkeit, die Menschen in der Regel als Mitglieder in kirchlichen Institutionen, (Sport-) Vereinen, Organisationen, sozialen Diensten oder staatlichen Einrichtungen und Organen freiwillig ohne Bezahlung oder nur gegen Ersatz der Auslagen ausüben. Dabei engagieren sich diese Menschen meist über einen längeren Zeitraum hinweg für soziale, kulturelle, kirchliche, politische, ökologische oder sportliche Zwecke. Kulturell getragen wird dieses Engagement von den Grundprinzipien der Freiheit, Verantwortung und Solidarität.
In allen Gesellschaften haben sich Menschen durch alle historischen Epochen hindurch allein oder organisiert für das allgemeine Wohl engagiert.
Schon in der griechischen Antike war die aktive Sorge um das Wohlergehen von Staat und Gesellschaft selbstverständlich für alle männlichen Bürger. So saßen die Athener Bürger zum Beispiel regelmäßig und ohne Entlohnung bei Versammlungen zusammen, um untereinander über Angelegenheiten ihres Gemeinwesens zu debattieren. Auch im Römischen Reich übernahmen die Bürger zahlreiche politische Aufgaben als Ehrenämter, was als besonders tugendhaft galt.
Wichtige historische Quelle für die Tradition des Ehrenamts ist außerdem das christliche Gebot der Nächstenliebe. Schon früh leiteten viele Christen aus diesem Gebot die Pflicht ab, sich um die Armen, Alten und Kranken zu kümmern, und zum Beispiel Almosen zu sammeln oder in anderer Weise karitativ aktiv zu werden.
In der Preußischen Städteordnung wurden dann 1808 erstmals die Mitbestimmung des Bürgertums festgelegt und die Bürger zur unentgeltlichen Übernahme öffentlicher Ämter verpflichtet. Hier liegt der Ursprung für den in Deutschland immer noch gebräuchlichen Begriff der ehrenamtlichen Arbeit.
Heute gibt es unzählige Zusammenschlüsse von Menschen, die sich im Bereich des Sports, der Kultur, der Politik oder des Vereins für andere Menschen oder bestimmte Themen engagieren. Seit 1999 führt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend regelmäßig die Freiwilligensurvey durch, eine bundesweite telefonische Erhebung zu Ehrenamt, Freiwilligenarbeit und bürgerschaftliches Engagement. In der Umfrage von 2004 zeigte sich, dass in Deutschland 70 Prozent der über 14 Jahre ehrenamtlich tätig sind. Konkret unterstützen diese Menschen in ihrer Freizeit zum Beispiel Tierschutz-Organisationen, arbeiten unentgeltlich bei der Telefonseelsorge oder in Altenheimen, sind bei der Freiwilligen Feuerwehr oder beim Technischen Hilfswerk. In zahlreichen Fällen wird das übernommene Amt sogar zur Lebensaufgabe gemacht. Viele Bereiche des öffentlichen oder sozialen Lebens würde ohne das freiwillige Engagement von Ehrenamtlichen gar nicht mehr funktionieren. Und trotz der fortschreitenden Professionalisierung auf dem Feld der sozialen Arbeit ist vor allem hier das ehrenamtliche Engagement unentbehrlich.
Starkes Motiv für die Ausübung ehrenamtlicher Tätigkeiten ist laut der bundesweiten Erhebung oft der Wunsch der Bürgerinnen und Bürger, die Gesellschaft, bzw. ihr persönliches Umfeld aktiv mitzugestalten und zu beeinflussen. Auch das Bedürfnis nach sozialen Kontakten oder nach einer Erweiterung der Erfahrungen im sozialen Lernfeld Ehrenamt gibt bei vielen den Ausschlag für die Aufnahme einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Vor allem ältere Menschen ab 55 Jahren übernehmen immer öfter ehrenamtliche Aufgaben. Inzwischen sind auch fast zwei Drittel der türkischstämmigen Migrantinnen und Migranten in Deutschland aktiv in Vereinen, Verbänden oder Initiativen.
Die gesellschaftspolitische Bedeutung des Ehrenamtes ist sehr hoch: Es geht um weit mehr, als nur um eine kostengünstige Ergänzung der öffentlichen und staatlichen Leistungen. Im ehrenamtlichen Engagement drückt sich das demokratische und freiheitliche Ethos im modernen Staat aus. Kulturell steht dahinter die Vorstellung vom Bürger, der sein Bürgersein auch versteht als Beteiligung an der Gestaltung des öffentlichen Lebens.
Um dieses vorbildliche freiwillige Engagement weltweit zu würdigen, hat die UN-Vollversammlung das Jahr 2001 zum Internationalen Jahr der Freiwilligen erklärt. Schirmherr war der damalige Bundespräsident Johannes Rau. Auch für die Bundesregierung ist die öffentliche Aufwertung der Ehrenamtlichkeit ein wichtiges Ziel. 2007 hat das Bundesfinanzministerium zusätzlich zu bereits existierenden Förderinstrumenten das 10-Punkte-Programm „Hilfen für Helfer“ auf den Weg gebracht. Mit diesem Gesetz, das am 10. Oktober 2007 in Kraft getreten ist, werden unter anderem die institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen der ehrenamtlichen Tätigkeiten erleichtert. Damit soll ein konkretes Zeichen der Anerkennung für die Leistung dieser Menschen gegeben werden.
Denn angesichts zukünftiger Herausforderungen ist unsere Gesellschaft im Interesse einer partizipatorischen Demokratie mehr denn je auf die freiwillige und ehrenamtliche Mitarbeit von Menschen aller Generationen angewiesen.
Hilfen für Helfer - Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
Information des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gemeinsam mit tns-infratest „2. Freiwilligensurvey 2004 – Ehrenamt, Freiwilligenarbeit, Bürgerschaftliches Engagement – Kurzzusammenfassung“