
Achtung: Betrüger versenden E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern
Freibeträge mindern die jeweilige Steuerbemessungsgrenze. Freibeträge gibt es bei der Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Gewerbesteuer und der Körperschaftsteuer.
Bei der Einkommensteuer gibt es folgende Freibeträge: