Glossar

Basisrente

Begriffsbestimmung

Die Basisrente, umgangssprachlich auch als „Rürup-Rente“ bezeichnet, ist eine seit 2005 staatlich subventionierte Altersvorsorge. Die Basisrente geht auf den Ökonomen Bert Rürup zurück und beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag. Sie entspricht in ihren Leistungskriterien der gesetzlichen Rente, ist allerdings nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt. Im Unterschied zur klassischen Rentenversicherung gibt es ähnlich wie bei der Riester-Rente bei der Basisrente kein Kapitalwahlrecht. Das heißt der angesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang verrentet.

Allgemeines

Die Basisrente ist eine private, kapitalgedeckte Rentenversicherung, die steuerlich gefördert wird. Sie wendet sich insbesondere an Freiberufler und andere Selbständige, die eine Eigenvorsorge für ihren Ruhestand treffen müssen.  Die Basisrente eignet sich grundsätzlich für alle, die steuerlich gefördert für ihr Alter vorsorgen möchten. Besonders interessant ist sie für nicht gesetzlich rentenversicherte Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, die sich eine - zudem noch staatlich geförderte - Altersvorsorge aufbauen möchten, aber auch für Arbeiter, Angestellte und Beamte als Ergänzung zu deren gesetzlicher Altersvorsorge. Die Beiträge zu einer „Rürup-Rente“ werden steuerlich gefördert.

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