
Wolfgang Schäuble zu Gast bei n-tv: „Wir sind auf dem richtigen Weg“
Einkünfte im Alter

Der Staat baut das Rentensystem um. Ab dem Jahr 2005 werden Einkünfte im Alter gleichmäßig besteuert. Das hat der Gesetzgeber mit dem Alterseinkünftegesetz beschlossen.
Damit ändert sich das Rentensystem: weg von der reinen Finanzierung durch Umlagen, bei der die junge Generation die Renten der alten finanziert, hin zur nachgelagerten Besteuerung, die die Lasten gerechter auf die Generationen verteilt. Das neue Modell sichert künftigen Generationen langfristig die Rente und entlastet heutige Beitragzahler.
Vor dem Alterseinkünftegesetz hat der größte Teil der Rentnerinnen und Rentner keine Steuern gezahlt, weil ihre Rente niedriger lag als der Freibetrag, ab dem Steuern anfielen. Für die meisten ändert sich daran nichts!
Für Rentnerinnen und Rentner, die keine zusätzlichen Einkünfte haben und deren Rente vor dem Jahr 2006 begonnen hat, gilt folgende Faustregel:
Das bedeutet, dass in der Regel Rentnerinnen und Rentner, die keine Zusatzeinkünfte haben, auch nach der Neuregelung keine Steuern zahlen. Nur ein Viertel der Rentnerhaushalte, das sind rund 3,3 Millionen, muss seit 2005 ihre Rente versteuern. Vorher waren es etwa 2 Millionen.
Seit dem Jahr 2005 ist die Hälfte der Alterseinkünfte zu versteuern. Dieser Anteil wird für Neurentner Jahr für Jahr angehoben: bis zum Jahr 2020 um jeweils zwei Prozent, danach um jeweils ein Prozent. Im Jahr 2040 sind für Neurentern 100 Prozent der Alterseinkünfte zu versteuern. Die Beiträge aber, die Bürgerinnen und Bürger während ihres Berufslebens in die Vorsorge stecken, werden Schritt für Schritt von der Einkommensteuer [Glossar] freigestellt. Dies gilt für alle Steuerpflichtigen gleichermaßen. So geschieht der Umbau sozial gerecht.
Beamte müssen während ihres Berufslebens keine Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Stattdessen besteuert der Staat das voll, was sie als Versorgung in ihrer Pensionsphase erhalten. Dabei gelten Freibeträge, die von den Versorgungen abgezogen werden und den Anteil, den die Pensionäre versteuern müssen, geringer machen. Diese Freibeträge werden schrittweise schrumpfen, der bislang gewährte Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist ab 2005 bereits entfallen. Auf lange Sicht gleicht sich die Besteuerung von gesetzlicher Rente und Pensionen an.