Familie und Kinder10.10.2008  

Rechenbeispiel Tagespflege

Hintergrundinformationen zur Betriebsausgabenpauschale

Alle, die als Tagespflegeperson ihr Geld verdienen, müssen diese Einkünfte ab 2009 versteuern. Besteuert wird nur der Gewinn, der daraus erzielt wird. Im Rechenbeispiel zeigen wir, wie sich die erhöhte Betriebsausgabenpauschale auswirkt und erklären, wovon die Höhe der Pauschale abhängt.

Rechenbeispiel

Julia T. betreut als Tagesmutter drei Kinder volltags und erhält dafür 500 Euro [Glossar] pro Monat und Kind. Sie ist nicht verheiratet und hat keine weiteren Einkünfte.

Monatliche Einnahmen:3 x 500 Euro = 1.500 Euro
Betriebsausgabenpauschale: 3 x 300 Euro =     900 Euro
Monatliche Einkünfte:   = 600 Euro
Einkünfte im Gesamtjahr:= 7.200 Euro
Steuern:= 0 Euro

Wenn Julia T. verheiratet ist und von ihrem Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt, werden die 7.200 Euro gemeinsam mit den Einkünften des Ehegatten versteuert.

Hat ihr Mann ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 Euro aus nichtselbständiger Arbeit, sind gemeinsam 37.200 Euro zu versteuern. Die Einkommensteuer [Glossar] beträgt hierfür 4.944 Euro. Es steht dem Ehepaar frei, sich gemeinsam oder getrennt versteuern zu lassen. Bei getrennter Veranlagung müsste der Ehepartner 5.802 Euro tarifliche Einkommensteuer entrichten, die Tagespflegeperson gar keine.

 

Hintergrund zur Betriebsausgabenpauschale

Die Pauschale  bezieht sich auf eine vereinbarte wöchentliche Betreuungszeit von 40 Stunden und mehr pro Kind. Bei einer geringeren Betreuungszeit wird die Pauschale anteilig nach der folgenden Formel gekürzt

300 € x vereinbarte wöchentliche Betreuungszeit (max. 40 Stunden) : (8 Stunden x 5 Tage=) 40 Stunden Quelle: Bundesministerium der Finanzen
Formel

Die Betriebsausgabenpauschale darf nur bis zur Höhe der Betriebseinnahmen abgezogen werden.

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