Bürgerinnen und Bürger 

In drei Schritten zur Kfz-Steuer

Berechnung der Kfz-Jahressteuer für Pkw nach alter und neuer Regelung

Mit dem Rechner können Sie die Jahressteuer für einen Pkw ausrechnen. Bitte beachten: Rechtlich ist die Steuerfestsetzung maßgebend.

Hinweis zu:

PKW mit Elektroantrieb: Das Halten von reinen Elektro-Pkw, ist zurzeit für fünf Jahre ab der erstmaligen Zulassung kraftfahrzeugsteuerfrei. Danach wird die Steuer, wie bei leichten Nutzfahrzeugen, nach dem zulässigen Gesamtgewicht bemessen und um die Hälfte ermäßigt (siehe auch Übersicht zur Kraftfahrzeugsteuer für Pkw).

Pkw mit Hybridelektroantrieb: Für Pkw mit Hybridelektroantrieben ist derzeit keine besondere Behandlung vorgesehen. Sie werden je nach dem wie Otto- oder Diesel-Pkw besteuert.

Bitte wählen Sie zuerst ein Erstzulassungsdatum aus:

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Referat für Bürgerangelegenheiten

Telefon

03018/682-3300

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