Mobilität und Reisen19.01.2012  

Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer

Den Klimaschutz im Blick

Abgasanlage eines Autos; Quelle: copyright: colourbox.com

Die Neuregelung der Kraftfahrzeugsteuer [Glossar], die am 1. Juli 2009 in Kraft treten soll, zielt vor allem auf den Schutz des Klimas ab. Dies steht im Einklang mit der Strategie der Europäischen Union zur Minderung der CO2-Emissionen. Die Eckpunkte der Neuregelung für eine neue, emissionsbezogene Kraftfahrzeugsteuer im Einzelnen:

  • Ein an den Vorgaben der Europäischen Union orientierter CO2-Ausstoß für Pkw bleibt steuerfrei. Der CO2-Freibetrag [Glossar] bis 2011 gilt für Pkw mit einem CO2-Ausstoß von 120 Gramm pro Kilometer, bis 2012/2013 für Pkw mit 110 g / km und ab 2014 für Pkw mit 95 g / km.
  • Es wird ein linearer Steuertarif eingeführt, der jedes über die Zielvorgaben hinausgehende Gramm pro Kilometer gleich belastet: Es fallen 2 Euro [Glossar] je g / km an.
  • Der Sockelbetrag ist abhängig von Antriebsart und Hubraumgröße: 2 Euro je angefangene 100 cm3 für Otto-Motoren und 9,50 Euro je angefangene 100 cm3 für Diesel-Motoren.
  • Es gilt eine befristete Steuerbefreiung für jene Pkw mit Dieselmotor, die die Euro-6-Abgasvorschrift erfüllen. Insgesamt wird die Steuerbefreiung in den Jahren 2011 bis 2013 auf 150 Euro festgelegt.

  • Bestandsfahrzeuge werden weiterhin nach derzeit geltendem Kraftfahrzeugsteuerrecht behandelt. Einzelheiten zur Überführung dieser Fahrzeuge in die CO2-orientierte Kraftfahrzeugsteuer sind noch nicht festgelegt worden.
  • Zum 1. Juli 2009 wird die Ertrags- und Verwaltungshoheit der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund übertragen, damit fließen ihm die Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer zu. Die Länder erhalten hierfür einen finanziellen Ausgleich. Für eine Übergangszeit wird die Kraftfahrzeugsteuer weiterhin für den Bund von den Ländern verwaltet. In Einzelfragen sind deshalb weiterhin die Finanzämter vor Ort zuständig.
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