Glossar

Nettokreditaufnahme

Begriffsbestimmung

Die "Nettokreditaufnahme" stellt die zentrale Kennziffer bei Aufstellung und Vollzug des Haushalts dar. Sie entspricht dem Betrag, der zur Finanzierung des jeweiligen Haushaltssaldos am Kapitalmarkt aufzunehmen ist.

Allgemeines

Die jährliche Nettokreditaufnahme ist eine zentrale haushaltspolitische Kennziffer, weil sie

  • über die Haushaltsentwicklung informiert,
  • die weitere Entwicklung der Verschuldung des Bundes bestimmt und
  • als Teil der Bruttokreditaufnahme Aufschlüsse über die Kapitalmarktbelastung durch den Haushalt erlaubt.

Mit steigenden Schulden erhöhen sich auch die Zinsausgaben, was wiederum die Spielräume für die Haushalts- und Finanzpolitik einengt. Deshalb wird versucht, die Nettokreditaufnahme möglichst gering zu halten oder sogar den "Schuldenberg" durch Maßnahmen der Haushaltskonsolidierung abzubauen.

Die Aufnahme von Krediten bedarf nach Artikel 115 Grundgesetz einer der Höhe nach bestimmten oder bestimmbaren Ermächtigung durch Bundesgesetz. Diese wird in das jährliche Haushaltsgesetz aufgenommen. Die Nettokreditaufnahme darf grundsätzlich die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten.

Verweise

Entwurf des Bundeshaushalts 2009 und der Finanzplan des Bundes 2008 bis 2012

Diese Seite bewerten:
empfehlenswert
nicht empfehlenswert

Übersicht