
Achtung: Betrüger versenden E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern
Das BMF-Schreiben nimmt zum Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b Abs. 2 UStG) bei Bauleistungen Stellung, insbesondere zur Auslegung des Begriffs des Leistungsempfängers, der selbst Bauleistungen erbringt.