BMF-Schreiben16.10.2009  

Steuerschuldnerschaft eines Leistungs-
empfängers nach § 13b Abs. 2 Satz 2 UStG, der selbst Bauleistungen erbringt

Das BMF-Schreiben nimmt zum Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b Abs. 2 UStG) bei Bauleistungen Stellung, insbesondere zur Auslegung des Begriffs des Leistungsempfängers, der selbst Bauleistungen erbringt.

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