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Unter Finanzpolitik versteht man alle politischen Maßnahmen (z.B. durch Gesetzgebung), die der Ordnung und Gestaltung der staatlichen Einnahmen und Ausgaben dienen. Erkenntnisse der Finanztheorie werden dabei in konkretes politisches Handeln umgesetzt. Zu den wichtigsten Maßnahmen der Finanzpolitik gehört die Festlegung von Steuern und Subventionen, die Aufnahme neuer Kredite und die Verabschiedung des Haushalts.
Über die Beschaffung von staatlichen Einnahmen hinaus können folgende allgemeine Ziele einer Finanzpolitik festgestellt werden:
Die Bundesregierung verfolgt einen mittelfristig angelegten Konsolidierungskurs, bei dem es darum geht, für die Bundesregierung und das Land insgesamt neue politische Gestaltungsmöglichkeiten zu schaffen. Sie verfolgt das Ziel eines strukturellen Wechsels von der Finanzierung von Vergangenheit hin zu angemessenen und dauerhaften Zukunftsinvestitionen. Eine nachhaltige Sanierung der öffentlichen Finanzen ist zentral für die Zukunftsfähigkeit Deutschlands. Der Abbau der Neuverschuldung und der sich daran anschließende Schuldenabbau eröffnen dem Staat neue Handlungsspielräume, um Wachstum und Beschäftigung in Deutschland zu unterstützen. Gleichzeitig hilft dies, die Herausforderungen aus dem demografischen Wandel zu meistern und so für mehr Generationengerechtigkeit zu sorgen. Lasten für die Zukunft ergeben sich aber nicht nur aus dem Schuldenstand, sondern auch aus künftigen Leistungsansprüchen an die sozialen Sicherungssysteme.
Informationen zur Finanzpolitik vom Bundesministerium für Finanzen