Glossar

Riester-Rente

Begriffsbestimmung

Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die vom Staat gefördert wird. Der Steuerpflichtige baut durch entsprechende Beitragszahlungen langfristig Vorsorgekapital auf. Dabei erhält er vom Staat Zulagen und gegebenenfalls eine über die Zulagen hinausgehende Steuerermäßigung im Rahmen eines Sonderausgabenabzuges.

Allgemeines

Die Bezeichnung „Riester-Rente“ geht auf Walter Riester zurück, der als Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage vorschlug. Anlass war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung 2000/2001, bei der das Nettorentenniveau des Eckrentners, also eines idealtypischen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der 45 Jahre lang Sozialversicherungsbeträge eingezahlt hat, von 70 Prozent auf 67 Prozent reduziert wurde. Die Riester-Rente ist eine Ergänzung zur gesetzlichen Altersvorsorge auf freiwilliger Basis. Die Einführung erfolgte mit dem Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens ( Download: Altersvermögensgesetz – AVmG [PDF, 146 KB] ) vom 26. Juni 2001 (BGBl. I S. 1310).

Verweis

Gesetzesdokumentation des Parlamentsarchivs des Deutschen Bundestags zum Altersvermögensgesetz (Signatur XIV/215)

Ehemalige Bundesminister für Arbeit und Soziales der Bundesrepublik Deutschland seit 1949

Diese Seite bewerten:
empfehlenswert
nicht empfehlenswert

Übersicht