BMF-Startseite13.01.2010  

Gesetzentwurf für ein Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die notwendigen rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen werden, dass die Bundesrepublik Deutschland ihren Verpflichtungen aus der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.September 2009 über Ratingagenturen (EU-Ratingverordnung) nachkommen kann.

Die EU-Ratingverordnung enthält unmittelbar geltende Bestimmungen für Unternehmen, die in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Ratings zur Verwendung etwa durch Kreditinstitute, Versicherungen und Kapitalanlagegesellschaften anbieten wollen.

Die Registrierung der Ratingagenturen und deren laufende Beaufsichtigung obliegen zunächst den nationalen Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten. Um den Vollzug dieser Aufgaben in Deutschland zu gewährleisten, müssen die zuständige Behörde bestimmt und Regelungen zu Aufsichtskompetenzen und Verwaltungsverfahren getroffen werden.

Mit dem Gesetzentwurf wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als die in Deutschland zuständige Behörde für die Aufsicht über die Ratingagenturen benannt und ein Katalog von Bußgeldvorschriften eingeführt, der bei Verstößen gegen die diversen in der EU-Ratingverordnung festgelegten Pflichten greift.

Die Regelungen sollen in das Wertpapierhandelsgesetz eingegliedert werden, da auch die Aufsicht über Ratingagenturen Elemente der Verhaltens- und Organisationsaufsicht über Unternehmen enthält und die allgemeinen Bestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes ohne größeren Aufwand auf den Bereich der Aufsicht über Ratingagenturen erstreckt werden können.

Zudem werden nationale Bestimmungen zur Finanzierung der Aufsicht über Ratingagenturen durch die BaFin getroffen, indem das Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz entsprechend geändert wird.


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