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Ein Mindestlohn ist ein verbindlich festgelegtes Mindestarbeitsentgelt. Er kann durch einen Tarifvertrag oder durch eine gesetzliche Regelung vorgeschrieben werden.
Die Tarifvertragsparteien (Arbeitgeber bzw. Arbeitgeberverbände einerseits und Gewerkschaften anderseits) können im Tarifvertrag auch Regelungen zu Mindestlöhnen aufnehmen. Wenn sich die Vertragsparteien auf eine solche Regelung geeinigt haben, dann ist der Mindestlohn für die Vertragsparteien bindend. Darüber hinaus kann ein Tarifvertrag nach dem Tarifvertragsgesetz auch für allgemeinverbindlich erklärt werden. Dann gilt der Tarifvertrag auch für alle bislang nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Daneben besteht in Deutschland die Möglichkeit einen Mindestlohn - in bestimmten Branchen - aufgrund einer gesetzlichen Regelung vorzuschreiben. Rechtsgrundlage hierfür ist das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und das Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen.
Der im Arbeitnehmer-Entsendegesetz festgelegte Branchenbereich umfasste bisher:
Anfang 2009 wurde der Branchenbereich erweitert:
Informationen des Zolls zum Thema „Mindestlohn“ [Extern]
Info-Kampagne des BMAS zum Thema "Mindestlohn" [Extern]
Glossarbeitrag zum Thema "Arbeitnehmer-Entsendegesetz"
Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen (MiArbG) [Extern]