
Achtung: Betrüger versenden E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern
Mehr Rente, geringere Krankenkassenbeiträge, mehr Hartz IV für Kinder

Am 1. Juli 2009 gab es einige wichtige Änderungen, von denen Bürgerinnen und Bürger profitieren. Gleiche mehrere finanzpolitische Maßnahmen entlasten die Menschen und schaffen mehr Spielraum für den Konsum.
Trotz Krise sind im Mai die Einzelhandelsumsätze in Deutschland den zweiten Monat in Folge gestiegen, teilte das Statistische Bundesamt Anfang Juli mit. Die Neuregelungen, die jetzt greifen, sind weitere Bausteine, um den Konsum in Deutschland zu stabilisieren. Wir geben einen Überblick.
Seit 1. Juli 2009 greift die Rentenerhöhung – in Ostdeutschland in Höhe von 3,38%, in Westdeutschland sind es 2,41%. Rentnern stehen über ein ganzes Jahr gerechnet 5,5 Milliarden Euro [Glossar] zusätzlich zur Verfügung. Die gute Nachricht in Zeiten einer äußerst niedrigen Inflationsrate: Das Geld kommt im Prinzip im vollen Umfang im Portemonnaie an.
Entlastungen gibt es auch für Beitragszahler zur gesetzlichen Krankenversicherung. Der Beitragssatz sinkt von 15,5 auf 14,9 Prozent.
Alleinstehende und Alleinerziehende, die Arbeitslosengeld II beziehen, bekommen ab 1. Juli eine um 8 Euro höhere pauschale Regelleistung, das sind 359 Euro im Monat. Auch für Kinder von Hartz IV-Empfängern gibt es mehr Geld.
Ganz besonders profitieren Kinder von Beginn des 7. bis Vollendung des 14. Lebensjahres. Für sie gibt es nun 251 Euro. Die neue Staffel für diese Altersgruppe hat die Bundesregierung im Rahmen des Konjunkturpakets II geschaffen. Ab dem 15. bis Vollendung des 25. Lebensjahres werden seit Anfang Juli 287 Euro gezahlt.
Informationen rund um die Entlastungen des Konjunkturpakets II finden Sie hier.
Die Einlagensicherung [Glossar] wurde erhöht, das heißt: Bei einer Bankpleite ist das Geld von Sparern bis zu einer Grenze von 50.000 Euro abgesichert. Bisher lag die Grenze bei 20.000 Euro. Die Selbstbeteiligung entfällt, das Geld wird bis zur neuen Grenze vollständig ersetzt. Mehr zu den Hintergründen hier.
Wer ab 1. Juli einen Neuwagen kauft, für den gilt die neue Kfz-Steuer. Sie bemisst sich nicht mehr nur am Hubraum, sondern vorrangig am Ausstoß des klimaschädlichen Kohlendioxids. Detaillierte Informationen und einen interaktiven Rechner finden Sie auf unserer Website hier.