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Das Kurzarbeitergeld wird verlängert

Das mittelständische Bauunternehmen Gruber beschäftigt zehn feste Mitarbeiter. Das ganze Jahr über war viel zu tun und der Inhaber, Diplom-Ingenieur Michael Gruber, hat sogar zwei neue Maurer eingestellt. Nun steht der Winter vor der Tür. Nicht nur das schlechte Wetter ist Schuld, dass die Betonmischmaschinen seit Tagen still stehen. Auch die lahmende Konjunktur [Glossar] macht sich bemerkbar: Die Aufträge bleiben aus. Soll Bauunternehmer Gruber die neuen Mitarbeiter nach nur einem dreiviertel Jahr wieder entlassen? Schließlich gibt es längst nicht mehr genug Arbeit für alle und der Lohn muss trotzdem bezahlt werden...
Kann ein Arbeitnehmer aufgrund konjunktureller Schwankungen nicht mehr Vollzeit beschäftigt werden, so hat er dennoch Anspruch auf eine Entgeltfortzahlung. Da dadurch der Arbeitgeber noch zusätzlich belastet wird und Gefahr laufen könnte, durch diese Verpflichtung gänzlich zahlungsunfähig zu werden und den Betrieb ganz einzustellen, kann er in diesen Fällen das so genannte Kurzarbeitergeld bei der Arbeitsagentur beantragen. Dieses Kurzarbeitergeld wird bisher zwölf Monate lang ausbezahlt. Die Dauer wird nun verlängert – auf 18 Monate. Die Maßnahme ist auf ein Jahr befristet. Kurzarbeit wird weiterhin für eine Weiterqualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern genutzt.
Bauunternehmer Gruber hat dank der Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf 18 Monate wieder „Luft“: Selbst wenn sich nach dem Winter die Auftragslage im nächsten Jahr nur langsam bessert, braucht er keinen seiner Arbeiter kündigen. Sie erhalten Kurzarbeitergeld von der Arbeitsagentur und brauchen sich, wenn der Arbeitsengpass überwunden ist, nicht nach einer neuen Stelle umsehen.
Neben dem konjunkturell bedingten Kurzarbeitergeld gibt es das so genannte Saisonkurzarbeitergeld, das bei saisonalen Arbeitsausfällen gezahlt wird und das Transferkurzarbeitergeld, das bei betrieblichen Restrukturierungsmaßnahmen hilft, den Bestand der Arbeitsplätze zu erhalten.