Bürgerinnen und Bürger19.11.2008  

Mit berufsbegleitender Weiterbildung Arbeitsplätze sichern

Sonderprogramm für ältere und gering qualifizierte Arbeitnehmer

Junge Menschen lernen am Computer; Quelle: Getty images

Nadine W. ist 42. Gelernt hat sie Friseurin. Sie lebt in Suhl in Thüringen. Vor sieben Jahren schloss der Betrieb, Nadine W. wurde arbeitslos. Zwei Jahre später hatte sie Glück: Sie fing als Schreibkraft in einer Tischlerei an. In letzter Zeit hat das Unternehmen weniger Aufträge als sonst. Nadine W. will sicher sein, dass ihr Arbeitgeber auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten an ihr festhält und möchte über die Arbeitsagentur an einer Fortbildung teilnehmen. Dem steht nichts entgegen: Um dem Arbeitsplatzverlust vorzubeugen, wird im Rahmen des 15-Punkte-Paketes der Bundesregierung die gezielte berufsbegleitende Weiterbildung noch stärker gefördert. Damit spannt die Bundesregierung ein Sicherheitsnetz, das bereits frühzeitig seine Wirkung entfaltet, noch ehe die Entlassung als Ernstfall überhaupt eintritt.

Wenn die Zeichen auf Abschwung stehen, fürchten gerade gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer um ihren Arbeitsplatz. Die Sorge ist nicht unbegründet, denn das Risiko entlassen zu werden, ist für sie besonders groß.

Die wichtigsten Eckpunkte des Sonderprogramms

Das Programm muss nicht neu anlaufen, es ist erprobt: Das Sonderprogramm WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) gibt es bereits seit 2006 und ist eine Weiterbildungsinitiative der Bundesagentur für Arbeit.

Gering qualifizierten Arbeitnehmern ohne Berufsausbildung oder die seit mindestens vier Jahren in einem anderen als dem erlernten Beruf tätig sind, werden unter anderem die Kosten der Weiterbildung erstattet; ebenso Mitarbeitern, die mindestens 45 Jahre alt sind und in einem Unternehmen arbeiten, das weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt. Die Qualifikation der älteren Arbeitnehmer spielt dabei keine Rolle.

Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren gleichermaßen

Von der Förderung profitieren auch die Arbeitgeber. Zum einen erhalten sie einen Zuschuss auf die Lohnkosten [Glossar] und die darauf entfallenden Lohnnebenkosten [Glossar] für die Zeit, die ein gering qualifizierter Mitarbeiter aufgrund der Weiterbildung nicht am Arbeitsplatz verbringt. Gleichzeitig erwerben sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wichtige berufliche Qualifikationen, auf die Arbeitgeber zurückgreifen können. So wird einem drohenden Facharbeitermangel rechtzeitig entgegengewirkt und Arbeitsplätze nachhaltig gesichert.

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