Der positive Abschluss des Bundeshaushalts 2008 belegt den erfolgreichen haushaltspolitischen Kurs der Bundesregierung in schwieriger gesamtwirtschaftlicher Lage. Die stark exportabhängige deutsche Wirtschaft ist besonders von der erheblichen Abkühlung der Weltwirtschaft und der Finanzmarktkrise betroffen. Wachstumsimpulse kamen im Jahr 2008 ausschließlich aus dem Inland, wobei die Schwäche des privaten Konsums anhielt. Der Außenbeitrag war erstmals seit 2003 negativ (-0,3 Prozentpunkte). Trotz dieser ungünstigen Rahmenbedingungen hat die Nettokreditaufnahme 2008 mit 11,5 Mrd. € den im Bundeshaushalt vorgesehenen Planwert in Höhe von 11,9 Mrd. € knapp unterschritten. Das positive Ergebnis wurde erreicht, obwohl infolge der Finanzmarktkrise und der dadurch gegebenen Kapitalmarktsituation bei den Privatisierungserlösen ursprünglich geplante Maßnahmen mit einem Volumen von rund 6 Mrd. € nicht realisiert werden konnten. Weiterhin mussten unterjährig Haushaltsmittel in Höhe von mehr als 4 Mrd. € bewilligt werden. Trotz dieser zusätzlichen Ausgaben lagen die Gesamtausgaben 0,9 Mrd. € unter dem veranschlagten Planwert. Etwas besser als erwartet entwickelten sich die Steuereinnahmen. Im Vergleich zur letzten Steuerschätzung vom November waren Mehreinnahmen von 0,5 Mrd. € zu verzeichnen.
Die verschlechterten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die damit verbundenen Beschlüsse der Bundesregierung zu den Konjunkturpaketen I und II machen neue Schulden unausweichlich. Dies bedeutet jedoch keine Abkehr vom eingeschlagenen finanzpolitischen Kurs. Ein ausgeglichener Staats- und Bundeshaushalt bleibt das erklärte haushaltspolitische Ziel der Bundesregierung.
Das Haushaltsgesetz 2008 wurde am 30. November 2007 vom Deutschen Bundestag beschlossen und am 22. Dezember 2007 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 3227) verkündet.
| Aufgabenbereich | Soll 2008 | Januar bis Dezember 2008 | Januar bis Dezember 2007 | Veränderung gegenüber Vorjahr | |
|---|---|---|---|---|---|
| in Mrd. €1 | in % | ||||
| 1 Differenzen durch Rundung möglich. | |||||
| Quelle: Bundesministerium der Finanzen. | |||||
| Ermittlung des Finanzierungssaldos: | |||||
| 1. Ausgaben | 283,2 | 282,3 | 270,4 | +11,9 | +4,4 |
| 2. Einnahmen | 271,1 | 270,5 | 255,7 | +14,8 | +5,8 |
| 238 | 239,2 | 230,1 | +9,2 | +3,9 |
| 33,1 | 31,2 | 25,7 | +5,6 | +21,7 |
| Einnahmen ./. Ausgaben = Finanzierungssaldo | -12,1 | -11,8 | -14,7 | +2,9 | -19,7 |
| Deckung des Finanzierungssaldos: | |||||
| 11,9 | 11,5 | 14,3 | -2,8 | -19,5 |
| 0,2 | 0,3 | 0,4 | -0,1 | -27,3 |
| nachrichtlich: | |||||
| 24,7 | 24,3 | 26,2 | -1,9 | -7,2 |
Ausgaben: Im Haushaltsjahr 2008 lagen die Ausgaben bei 282,3 Mrd. €. Das sind 0,9 Mrd. € weniger als im Soll veranschlagt. Dies wurde erreicht, obwohl unterjährig in einem Umfang von mehr als 4 Mrd. € außer- oder überplanmäßige Mittel bewilligt werden mussten. Als größte Positionen sind hier zu nennen die Rückzahlung einer Beihilfe an die Deutsche Post AG in Höhe von 1,1 Mrd. € und die zu Jahresbeginn 2008 erfolgte Darlehenszusage an die KfW im Zusammenhang mit der Zuweisung einer Kapitalmaßnahme zugunsten der IKB Deutsche Industriebank AG in Höhe von 1,2 Mrd. €. Im Haushaltsvollzug konnte letztere nahezu vollständig durch die Vereinnahmung bei der KfW thesaurierter Dividendeneinnahmen ausgeglichen werden. Gegenüber dem Vorjahr sind die Gesamtausgaben um 11,9 Mrd. € gestiegen. Dies entspricht einer Steigerung von 4,4 %. Der Ausgabenanstieg ist zu mehr als der Hälfte auf die Ende 2007 wieder aufgenommene Zahlung der Bundeszuschüsse an die Postbeamtenversorgungskasse zurückzuführen. Weitere wesentliche Einzelpositionen mit Auswirkungen auf die Ausgabenentwicklung können der Tabelle 2 entnommen werden.
Im Jahr 2008 lagen die investiven Ausgaben bei 24,3 Mrd. €. Im Vergleich zum Vorjahr sind sie damit um -1,9 Mrd. € (-7,2%) zurückgegangen. Im Vorjahres-Ist waren jedoch als Sondertatbestände die mit dem Nachtragshaushalt 2007 bereitgestellten einmaligen Beträge für das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ in Höhe von 2,15 Mrd. € und für Investitionszuschüsse für national bedeutsame Kulturinvestitionen in Höhe von 0,4 Mrd. € enthalten. Ohne Berücksichtigung dieser Sonderfaktoren sind die Investitionsausgaben 2008 gegenüber dem Vorjahr gestiegen.
Einnahmen: Die Einnahmen des Bundes (ohne Nettokreditaufnahme und Münzeinnahmen) betrugen im Jahr 2008 270,5 Mrd. €. Das Vorjahresergebnis von 255,7 Mrd. € wurde um 14,8 Mrd. € (+5,8%) übertroffen. Steuereinnahmen erzielte der Bund in Höhe von 239,2 Mrd. €. Das Ergebnis der Steuerschätzung vom November 2008 (238,7 Mrd. €) wurde damit leicht übertroffen. Gegenüber dem Soll haben die Steuereinnahmen zu einer Haushaltsentlastung in Höhe von 1,3 Mrd. € beigetragen. Die eingetretene konjunkturelle Abschwächung hatte somit auf die Steuereinnahmen insgesamt also fast noch keine spürbar negativen Auswirkungen. Allerdings spiegelt sich bei der Entwicklung des Aufkommens aus der Körperschaftsteuer (-3,5 Mrd. € oder -30,8 %) neben der Reaktion auf die Unternehmensteuerreform auch die verschlechterte Gewinnentwicklung zum Jahresende wider.
Sonstige Einnahmen umfassen u.a. Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit (z. B. Anteil des Bundes am Bundesbankgewinn), Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen sowie Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen. Die sonstigen Einnahmen sind im Vergleich zum Jahr 2007 um 5,6. Mrd. € bzw. +21,7 % gestiegen. Hier wirkte sich besonders der erstmalig in diesem Jahr von der Bundesagentur für Arbeit (BA) an den Bund zu leistende Eingliederungsbeitrag in Höhe von 5,0 Mrd. € positiv aus. Der Eingliederungsbeitrag ersetzt den Ende 2007 abgeschafften Aussteuerungsbetrag der BA (Ist 2007 1,9 Mrd. €). Darüber hinaus haben sich hier auch die Erlöse aus der Veräußerung von Berechtigungen gemäß Treibhausgasemissionsgesetz (sogenannte CO2-Emissionszertifikate) von rund 0,9 Mrd. € und die Einnahmen aus den diversen EU-Programmen (ESF, EFRE, TEN, etc.) in Höhe von 0,8 Mrd. € ausgewirkt, denen auf der Ausgabenseite teilweise aber auch diesbezügliche Mehrausgaben gegenüberstehen. Den im Jahr 2008 geplanten Privatisierungserlösen von 10,7 Mrd. € stehen Ist-Einnahmen von knapp 5,6 Mrd. € gegenüber. In diesem Betrag bereits enthalten ist die bei den Ausgaben genannte Gegenfinanzierung des IKB-Darlehens. Bei den Privatisierungserlösen hat sich die Finanzmarktkrise unmittelbar auf den Bundeshaushalt ausgewirkt. Insbesondere wurde der Börsengang der Deutschen Bahn AG verschoben und der Verkauf der TLG Immobilien GmbH zurückgestellt.
Finanzierungsdefizit: Im Vergleich zum Ergebnis für das Jahr 2007 (mit -14,7 Mrd. €) hat sich das Defizit im Bundeshaushalt 2008 rückläufig entwickelt. 2008 lag der Finanzierungssaldo noch bei -11,8 Mrd. €; das waren 2,9 Mrd. € bzw. -19,7 % weniger als 2007. Die Nettokreditaufnahme für das Jahr 2008 lag bei 11,5 Mrd. €.
In Tabelle 2 sind wesentliche Veränderungen der Ausgabenentwicklung zwischen dem Jahr 2008 und dem Jahr 2007 dargestellt:
| Aufgabenbereich | Soll 2008 | Januar bis Dezember 2008 | Januar bis Dezember 2007 | Veränderung gegenüber Vorjahr | |
|---|---|---|---|---|---|
| in Mrd. € 1 | in % | ||||
| 1 Differenzen durch Rundung möglich. | |||||
| Quelle: Bundesministerium der Finanzen. | |||||
| Mehrausgaben gegenüber Vorjahr | |||||
| 6,1 | 6,1 | 0,3 | +5,8 | x |
| 4,0 | 4,2 | 1,7 | +2,5 | x |
| 29,3 | 30,0 | 28,5 | +1,5 | +5,1 |
| 41,8 | 40,2 | 38,7 | +1,4 | +3,7 |
| - | 1,2 | - | +1,2 | x |
| - | 1,1 | - | +1,1 | x |
| Minderausgaben gegenüber Vorjahr | |||||
| 0,5 | 0,6 | 2,0 | -1,4 | -70,9 |
| 34,9 | 34,8 | 35,7 | -0,9 | -2,5 |
| 5,1 | 4,3 | 5,3 | -0,9 | -17,8 |
| |||||
| 3,5 | 3,5 | 3,5 | - | - |
Postbeamtenversorgungskasse: Ehemalige Postbeamte erhalten Versorgungs- und Beihilfeleistungen von der Postbeamtenversorgungskasse. Die Finanzierung der Leistungen tragen der Bund und die Postnachfolgeunternehmen. Die Postbeamtenversorgungskasse konnte durch den Verkauf ihrer Forderungen gegenüber den Postnachfolgeunternehmen ihren Bedarf in den Jahren 2005 bis 2007 noch fast vollständig ohne Bundeszuschüsse decken. Ab 2008 setzen die Zahlungsverpflichtungen des Bundes wieder in vollem Umfang ein
Elterngeld / Erziehungsgeld (Neuregelung der Familienförderung): Das bisherige Erziehungsgeld wurde für ab dem 1. Januar 2007 geborene Kinder durch das Elterngeld abgelöst. Ursache für den deutlichen Ausgabenanstieg beim Elterngeld gegenüber dem Vorjahr war der Übergangszeitraum, bis die Neuregelung im Jahr 2008 ihre volle Wirkungskraft entfaltete. Gegenüber dem Soll 2008 entstand ein Mehrbedarf von rund 0,2 Mrd. € insbesondere aufgrund gestiegener Geburtenzahlen sowie allgemeiner Einkommenserhöhungen. Demgegenüber sind die Ausgaben für das Erziehungsgeld entsprechend den sinkenden Berechtigtenzahlen zurückgegangen.
Verteidigung, einschließlich zivile Verteidigung: Der Anstieg der Ausgaben spiegelt die Erhöhung der Ausgabenansätze 2008 für Verteidigung um über 1 Mrd. € gegenüber dem Vorjahr wider. Darüber hinaus wurden zur Deckung der Personalmehrausgaben aufgrund der Tarif- und Besoldungsrunde 2008 Personalverstärkungsmittel bereitgestellt. Außerdem konnten Mehreinnahmen aus der Veräußerung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen zur Verstärkung der Ausgaben herangezogen werden.
Zinsen: Im Bundeshaushalt 2008 wurden 40,2 Mrd. € für Zinsausgaben aufgewendet. Das entspricht einem Anteil von 14,2 % an den Ausgaben des Bundes insgesamt. Im Vergleich zum Ist-Ergebnis für das Jahr 2007 sind die Ausgaben für Zinsen auf Grund der weiter gestiegenen Gesamtverschuldung des Bundes bei etwa gleich hoher Durchschnittsverzinsung des Schuldenportfolios um 1,4 Mrd. € gestiegen. Die Ist-Ausgaben für 2008 lagen jedoch 1,6 Mrd. € unter den im Soll veranschlagten 41,8 Mrd. €.
Darlehen an die KfW zum Ausgleich der mit dem Zuweisungsgeschäft IKB verbundenen Nachteile: Der Bund hatte die KfW im Februar 2008 beauftragt, zur Rettung der IKB - Deutsche Industriebank AG kapitalstärkende Maßnahmen zu ergreifen, um Risiken für den Finanzsektor und die deutsche Volkswirtschaft abzuwenden. Zum Ausgleich daraus entstehender Verluste erhielt die KfW vom Bund ein bedingt rückzahlbares unverzinsliches Darlehen im Nominalwert von 1,2 Mrd. €. Im Haushaltsvollzug konnte dies nahezu vollständig durch die Vereinnahmung bei der KfW thesaurierter Dividendeneinnahmen ausgeglichen werden. Die Erlöse wurden bei den Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen im Bundeshaushalt verbucht.
Erstattungen an die Deutsche Post AG im Rahmen eines Beihilfeverfahrens: Der Bund hat der Deutschen Post AG (DP-AG) am 1. August 2008 einen Betrag in Höhe von 1,067 Mrd. € erstattet. Hintergrund ist ein Beihilfeverfahren der EU-Kommission. Das Europäische Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften hatte kurz zuvor eine Beihilfeentscheidung der EU-Kommission aus dem Jahre 2002 aufgehoben. Daraus ergab sich ein Rückerstattungsanspruch der DP-AG.
Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende: Insgesamt ist ein Ausgabenrückgang im Vergleich zum Vorjahresergebnis von 0,9 Mrd. € zu verzeichnen, der die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt im Jahr 2008 widerspiegelt. Die Ausgaben für das Arbeitslosengeld II gegenüber 2007 haben sich aufgrund der geringeren Anzahl der Bedarfsgemeinschaften um 1,0 Mrd. € vermindert. Der Rückgang der Ausgaben für die Beteiligung des Bundes an den kommunalen Leistungen für Unterkunft und Heizung um 0,4 Mrd. € hat zwei Ursachen. Zum einen ist dies die sinkende Zahl an Bedarfsgemeinschaften und zum anderen die daraus resultierende niedrigere durchschnittliche Beteiligungsquote des Bundes an diesen Leistungen. Diese war im Jahr 2008 mit 29,2% um 2,6 Prozentpunkte geringer als im Jahr 2007 mit 31,8%. Die Verwaltungskosten im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind um 0,1 Mrd. € höher als im Vorjahr. Trotz der gesunkenen Zahl der Bedarfsgemeinschaften sind die Ausgaben für Eingliederung um 0,5 Mrd. € gestiegen. Dies unterstreicht die Anstrengungen der Träger, die Hilfebedürftigen entsprechend der Intention des SGB II bei der Integration in Erwerbstätigkeit zu unterstützen (vgl. auch Tabelle 3).
Bundeseisenbahnvermögen: Die im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund 0,9 Mrd. € niedrigere Erstattung resultiert im Wesentlichen aus dem Zahlungseingang der Erlöse aus der Privatisierung des Geschäftsanteils des Bundeseisenbahnvermögens an der Vivico Real Estate GmbH, der zu einer Absenkung der Erstattungsleistung des Bundes führt.
Bundesbankgewinn: Der Vorstand der Deutschen Bundesbank hat in seiner Sitzung am 11. März 2008 den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2007 festgestellt. Der ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von 4,285 Mrd. € ist von der Deutschen Bundesbank am selben Tag an den Bund abgeführt worden. Die Abführung erfolgt jährlich nachträglich für das vorangegangene Geschäftsjahr. Es wurde ein Betrag von 3,5 Mrd. € im Bundeshaushalt 2008 vereinnahmt. Der überschießende Betrag von 0,785 Mrd. € wurde - wie es die gesetzliche Regelung seit 1999 vorschreibt - zur Schuldentilgung beim Erblastentilgungsfonds (ELF) eingesetzt.
Mit dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912), welches zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, wurde die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland deutlich erhöht. Nationalen wie internationalen Investoren werden attraktive steuerliche Rahmenbedingungen geboten, das Steueraufkommen wird langfristig gesichert und ein weiterer Verlust an Steuerbasis verhindert. Für das Jahr 2008 wurden Steuermindereinnahmen in Höhe von 6,6 Mrd. € insgesamt und für den Bund in Höhe von 2,9 Mrd. € erwartet. Auf mittlere Sicht soll eine jährliche steuerliche Entlastung von 5 Mrd. € insgesamt nicht überschritten werden.
Die Kernelemente der Reform sind:
Mit dem „Zweiten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft“ vom 7. September 2007 (BGBl. I S. 2246) wurden die Gewinngrenzen für die Buchführungspflicht für kleine und mittlere Unternehmen von 30.000 € auf 50.000 € angehoben.
Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2008 vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3150) wurde eine Vielzahl von Regelungen beschlossen, die insbesondere den Bürokratieabbau und die Steuerrechtsvereinfachung, die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben sowie fachliche Einzelmaßnahmen zum Gegenstand haben.
Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitslosenversicherung: Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung wurden bereits zum 1. Januar 2007 von 6,5 % auf 4,2 % deutlich gesenkt (Haushaltsbegleitgesetz 2006). Beitragspflichtige Arbeitnehmer und Arbeitgeber wurden zum 1. Januar 2008 nochmals durch eine Beitragssatzsenkung um 0,9 Prozentpunkte auf dann 3,3 % nachhaltig entlastet (bei gleichzeitiger Erhöhung des Pflegebeitrages um 0,25 Prozentpunkte zum 1. Juli 2008).
Ab 2009 wird der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung längerfristig auf 3,0 % festgelegt. Im Rahmen des Konjunkturpaketes II wird er zusätzlich vom 1. Januar 2009 bis zum Ende des Jahres 2010 bei 2,8 % stabil gehalten. Flankiert werden soll dies von einer Ausgleichsverpflichtung des Bundeshaushaltes für die BA. Damit können die Ziele einer größtmöglichen Beitragssenkung sowie einer langfristig stabilen Finanzplanung für den Haushalt der BA vereint werden.
Aussteuerungsbetrag / Eingliederungsbeitrag: Der von der BA an den Bund zu zahlende Aussteuerungsbetrag nach § 46 Abs. 4 SGB II wurde zum Ende des Jahres 2007 abgeschafft. Stattdessen ist die BA ab dem Jahr 2008 mit einem Eingliederungsbeitrag in Höhe der Hälfte an den vom Bund zu tragenden Aufwendungen für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (Eingliederungsleistungen) und den Verwaltungskosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende beteiligt. So wird für die BA ein Anreiz gesetzt, durch frühzeitige Eingliederungsmaßnahmen Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden und damit ihren Eingliederungsbeitrag entsprechend zu vermindern. Weiterhin blieb eine Ausgleichskomponente erhalten, weil die BA durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe von bis dahin erbrachten Eingliederungs- und Verwaltungsleistungen für Langzeitarbeitslose entlastet worden ist.Im Jahr 2008 beträgt der Eingliederungsbeitrag 5 Mrd. €.
Verlängerung der Anspruchsdauer beim Arbeitslosengeld für Ältere (7. Gesetz zur Änderung des SGB III vom 8. April 2008, BGBl. I vom 11. April 2008 S.681): Die Reformen am Arbeitsmarkt und die gute konjunkturelle Entwicklung haben dazu beigetragen, dass die Erwerbstätigenquote der älteren Arbeitnehmer deutlich gestiegen ist. Gleichwohl gestaltet sich die berufliche Wiedereingliederung für viele ältere Arbeitnehmer nach wie vor schwierig. Deshalb soll die soziale Sicherung der älteren Arbeitnehmer und ihre Integration in den Arbeitsmarkt verbessert werden. Als zusätzliches Förderinstrument wurde ein Eingliederungsgutschein eingeführt. Dieser unterstützt die betroffenen älteren Arbeitnehmer bei ihrer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. In den Eingliederungsvereinbarungen, die die Agenturen für Arbeit mit den betroffenen älteren Arbeitnehmern treffen, werden gleichzeitig notwendige Eigenbemühungen festgehalten. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld I für ältere Arbeitslose hat sich wie folgt verlängert: 15 Monate ab 50 Jahren (30 Monate Vorversicherungszeiten (VVZ) innerhalb der letzten fünf Jahre), 18 Monate ab 55 Jahren (36 Monate VVZ innerhalb der letzten fünf Jahre) und 24 Monate ab 58 Jahren (48 Monate VVZ innerhalb der letzten 5 Jahre).
Für Regionen mit besonders verfestigter Langzeitarbeitslosigkeit ist das Programm „Kommunal-Kombi“ seit dem 1. Januar 2008 in Kraft: Bis 31. Dezember 2009 sollen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsmöglichkeiten in Regionen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit geschaffen werden. Förderfähig sind insgesamt 79 Regionen mit einer durchschnittlichen Arbeitslosenquote von mindestens 15 %. Das Programm richtet sich an Menschen, die seit mindestens einem Jahr Arbeitslosengeld II beziehen und seit zwei oder mehr Jahren arbeitslos sind.
Mit dem 22. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) vom 23. Dezember 2007 (BGBl. I S. 3254) erhöhten Bund und Länder ihre Leistungen erheblich. Durch die Kombination von Maßnahmen werden rund 100.000 Studenten (einschl. Fach- und Berufsschüler) zusätzlich in der Förderung erreicht. Dies macht es für viele attraktiver, ein Studium aufzunehmen und trägt somit zum Ziel einer breiteren Beteiligung an Hochschulbildung erheblich bei. Im Ergebnis steigen die BAföG-Bedarfssätze um 10 %. Die Freibeträge wurden um 8 % angehoben. Außerdem wurde die Hinzuverdienstgrenze für alle Auszubildenden auf die auch für sog. "Minijobs" geltende Einkommensgrenze von 400 € monatlich ausgedehnt. Diese Änderungen sind zum 1. Oktober 2008 in Kraft getreten. Sofort nach Inkrafttreten der BAföG-Novelle wirksam ist der für Auszubildende mit Kindern gezahlte Kinderbetreuungszuschlag in Höhe von monatlich 113 € für das erste und 85 € für jedes weitere Kind.
Kinderzuschlag: Der Kinderzuschlag, der monatlich bis zu 140 € pro Kind beträgt, ist eine gezielte ergänzende Sozialleistung für Familien zur Vermeidung einer durch Kinder entstehenden Hilfebedürftigkeit nach SGB II. Das Instrument ist zum 1. Oktober 2008 weiterentwickelt worden. Die Mindesteinkommensgrenze ist deutlich abgesenkt und einheitlich festgelegt worden. Die Anrechnung für Einkommen aus Erwerbstätigkeit wurde von 70 % auf 50 % abgesenkt. Außerdem wurde ein Wahlrecht neu eingeführt zwischen der Inanspruchnahme von Kinderzuschlag und Leistungen der Grundsicherung für jenen Personenkreis, der bei Beantragung von Arbeitslosengeld II Anspruch auf Leistungen für einen Mehrbedarf hätte. Damit profitieren rund 150.000 Kinder mehr vom Kinderzuschlag.
Entsprechend ihrer Wirkung auf die gesamtwirtschaftlichen Abläufe lassen sich die Ausgaben des Bundes in konsumtive und investive Ausgaben aufteilen. Die Unterscheidung der Ausgabenarten erfolgt entsprechend den Vorgaben in § 10 Abs. 3 Haushaltsgrundsätzegesetz und § 13 Abs. 3 Bundeshaushaltsordnung unter Berücksichtigung ökonomischer Erfordernisse im Gruppierungsplan für Bund, Länder und Gemeinden. Die Ausgaben für Baumaßnahmen und Investitionen der Hauptgruppen 7 und 8 werden danach als investive Ausgaben bezeichnet. Die Ausgaben der Hauptgruppen 4, 5 und 6 Personalausgaben, sächliche Verwaltungsausgaben inklusive militärische Beschaffung sowie Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme der für Investitionen sind konsumtive Ausgaben. (Die besonderen Finanzierungsausgaben der Hauptgruppe 9 sind als neutral anzusehen, da beispielsweise die Globalen Mehr- und Minderausgaben erst im Haushaltsvollzug einer der obengenannten Ausgabearten zugeordnet werden können.)
| Bezeichnung | Soll 2008 | Januar bis Dezember 2008 | Januar bis Dezember 2007 | Veränderung gegenüber Vorjahr | |
|---|---|---|---|---|---|
| in Mrd. €1 | in % | ||||
| 1 Differenzen durch Rundung der Zahlen möglich. | |||||
| Quelle: Bundesministerium der Finanzen. | |||||
| Ausgaben zusammen | 283,2 | 282,3 | 270,4 | 11,9 | +4,4 |
| darunter: | |||||
| 258,5 | 258,0 | 244,2 | 13,8 | +5,6 |
| 24,7 | 24,3 | 26,2 | -1,9 | -7,2 |
Das Ausgabenvolumen insgesamt ist um 11,9 Mrd. € bzw. 4,4 % gestiegen. Die Ausgaben lagen im Ist 2008 jedoch um 0,9 Mrd. € unter dem veranschlagten Soll. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass unterjährig in einem Umfang von mehr als 4 Mrd. € außer- und überplanmäßige Haushaltsmittel bewilligt werden mussten. Die größten Posten waren die Rückzahlung einer EU-Beihilfe an die Deutsche Post AG in Höhe von 1,1 Mrd. € und das Darlehen an die KfW zum Ausgleich der mit dem Zuweisungsgeschäft IKB verbundenen Nachteile in Höhe von 1,2 Mrd. €. Insofern kann die Ausgabenentwicklung für das Jahr 2008 als maßvoll bezeichnet werden.
Für investive Zwecke wurden im Jahr 2008 24,3 Mrd. € ausgegeben. Gegenüber dem Jahr 2007 mit investiven Ausgaben in Höhe von 26,2 Mrd. € entspricht dies einem Rückgang um 1,9 Mrd. € bzw. -7,2 %. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass im Vorjahr als Sondertatbestände die mit dem Nachtragshaushalt 2007 bereitgestellten einmaligen Beträge für das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ in Höhe von 2,15 Mrd. € und für Investitionszuschüsse für national bedeutsame Kulturinvestitionen in Höhe von 0,4 Mrd. € enthalten waren. Bei Herausrechnung dieser Sonderfaktoren sind die Investitionsausgaben 2008 gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Der Anteil an den Gesamtausgaben des Bundes lag 2008 bei 9,4%.
| Aufgabenbereich | Soll 2008 | Januar bis Dezember 2008 | Januar bis Dezember 2007 | Veränderung gegenüber Vorjahr | |
|---|---|---|---|---|---|
| in Mrd. €1 | in % | ||||
| 1 Differenzen durch Rundung der Zahlen möglich. | |||||
| Quelle: Bundesministerium der Finanzen. | |||||
| Investive Ausgaben insgesamt | 24,7 | 24,3 | 26,2 | -1,9 | -7,2 |
| Finanzierungshilfen | 17,4 | 17,1 | 19,3 | -2,2 | -11,4 |
| 13,9 | 14,0 | 16,6 | -2,6 | -15,5 |
| 2,7 | 2,4 | 2,1 | 0,3 | +14,0 |
| Sachinvestitionen | 7,3 | 7,2 | 6,9 | 0,3 | +4,3 |
| 5,8 | 5,8 | 5,5 | 0,3 | +5,5 |
| 1,0 | 0,9 | 0,9 | 0,04 | +1,0 |
| 0,5 | 0,5 | 0,5 | -0,01 | -2,4 |
Die investiven Ausgaben unterteilen sich in Ausgaben des Bundes für eigene Sachinvestitionen und in Finanzierungshilfen zugunsten Dritter. Die Finanzierungshilfen hatten einen Anteil von 70,4 % an den investiven Ausgaben insgesamt. Sie umfassten:
Der Rückgang der Zuweisungen und Zuschüsse resultierte im Wesentlichen aus der einmaligen Zuführung von 2,15 Mrd. € an das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ im vorangegangenen Berichtsjahr.
Die Sachinvestitionen beliefen sich 2008 auf 7,2 Mrd. €. Den größten Anteil an den Sachinvestitionen hatten mit 80,2% die Baumaßnahmen. In Abbildung 1 ist die Aufteilung der investiven Ausgaben nach Aufgabenbereichen dargestellt.

Auf das Verkehrswesen einschließlich Deutsche Bahn AG entfiel mit 11,5 Mrd. € oder 47,2 % der größte Teil der investiven Ausgaben. In diesem Bereich tätigte der Bund mit 5,8 Mrd. € auch den überwiegenden Teil, nämlich 81,2 %, seiner Sachinvestitionen. Der größte Teil davon entfiel auf Baumaßnahmen einschließlich Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Bundesautobahnen und Bundesstraßen.
Für die Wirtschaftsförderung stellte der Bund Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 1,6 Mrd. € bereit. Für die Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ wurden 0,6 Mrd. € ausgegeben.
Die investiven Ausgaben für wirtschaftliche Zusammenarbeit sind um 0,5 Mrd. € auf 3,9 Mrd. € gestiegen. Insbesondere wurde die bilaterale finanzielle Zusammenarbeit mit einem Ausgabenanstieg von 0,3 Mrd. € gestärkt
Für Investitionen auf dem Gebiet Forschung, Wissenschaft und Bildung wurden insgesamt 3,5 Mrd. € aufgewendet. Die Ausgabenschwerpunkte waren mit 0,7 Mrd. € die Kompensationszahlungen für die Abschaffung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau, mit 0,6 Mrd. € Leistungen an die Europäische Weltraumorganisation (ESA) Paris sowie mit 0,6 Mrd. € das Investitionsprogramm zur Ausweitung der Zahl der Ganztagsschulen.
Die Ausgaben für das Wohnungswesen wurden mit 0,5 Mrd. € fast ausschließlich von den Kompensationszahlungen an die Länder wegen Beendigung der Finanzhilfen des Bundes zur sozialen Wohnraumförderung (früher: sozialer Wohnungsbau) bestimmt.
Die im Städtebau mit Finanzhilfen geförderten Investitionen in städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsgebieten bewirken in der Regel auch erhebliche öffentliche oder private Nachfolgeinvestitionen. Mit 0,5 Mrd. € sind die Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr fast konstant geblieben. Mit Ausgaben von insgesamt gut 0,5 Mrd. € liegt das Ist-Ergebnis über dem des Vorjahres.

| Bezeichnung | Soll 2008 | Januar bis Dezember 2008 | Januar bis Dezember 2007 | Veränderung gegenüber Vorjahr | |
|---|---|---|---|---|---|
| in Mrd. €1 | in % | ||||
| 1 Differenzen durch Rundung der Zahlen möglich. | |||||
| Quelle: Bundesministerium der Finanzen. | |||||
| Konsumtive Ausgaben insgesamt | 258,5 | 258,0 | 244,2 | 13,8 | +5,6 |
| Personalausgaben | 26,8 | 27,0 | 26,0 | 1,0 | +3,7 |
| 20,3 | 20,3 | 19,7 | 0,6 | +3,2 |
| 6,5 | 6,7 | 6,4 | 0,3 | +5,3 |
| Laufender Sachaufwand | 19,8 | 19,7 | 18,8 | 1,0 | +5,3 |
| 8,6 | 8,6 | 8,1 | 0,5 | +5,7 |
| 9,6 | 9,6 | 8,9 | 0,7 | +8,0 |
| 1,6 | 1,5 | 1,7 | -0,2 | -10,9 |
| Zinsausgaben | 41,8 | 40,2 | 38,7 | 1,4 | +3,7 |
| Laufende Zuweisungen und Zuschüsse | 169,8 | 168,4 | 160,4 | 8,1 | +5,0 |
| 14,5 | 12,9 | 14,0 | -1,1 | -7,7 |
| 155,3 | 155,5 | 146,3 | 9,1 | +6,2 |
| darunter: | |||||
| 23,7 | 22,4 | 15,4 | 7,0 | +45,7 |
| 28,3 | 29,1 | 29,1 | -0,0 | -0,0 |
| 98,5 | 99,1 | 97,7 | 1,4 | +1,4 |
| 1,0 | 1,1 | 0,9 | 0,2 | +26,4 |
| 3,8 | 3,7 | 3,2 | 0,5 | +14,4 |
| 0,005 | 0,004 | 0,005 | -0,001 | -25,3 |
| Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen | 0,4 | 2,6 | 0,4 | 2,3 | X |
Aus Tabelle 5 kann die Aufteilung der konsumtiven Ausgaben des Bundes entnommen werden. Der Anteil der konsumtiven Ausgaben an den Ausgaben des Bundes insgesamt lag im Jahr 2008 bei 258,0 Mrd. € oder 91,4 %. Die Abbildung 2 veranschaulicht die Aufteilung der konsumtiven Ausgaben des Bundes nach Aufgabenbereichen.
Personalausgaben
Die Personalausgaben des Bundes können unterschieden werden nach den Aktivitätsbezügen für derzeit Beschäftigte und den Versorgungsleistungen für Pensionäre (jeweils einschließlich der entsprechenden Personalnebenkosten). Weiterhin kann zwischen den Personalausgaben für den Bereich Verteidigung (Oberfunktion 03) und allen übrigen Personalausgaben - zivile Personalausgaben - differenziert werden.
Insgesamt summierten sich die Personalausgaben 2008 auf 27,0 Mrd. €, was einem Anteil von 9,6% an den Gesamtausgaben des Bundes entspricht. Die Personalausgaben sind im Vergleich zum Vorjahr um 1,0 Mrd. € gestiegen. Die höheren Ausgaben sind insbesondere auf die Ergebnisse der Tarifverhandlungen und die wirkungsgleiche Übernahme auf den Beamtenbereich entsprechend dem Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen im Bund 2008/2009 zurückzuführen. Die Aktivitätsbezüge beliefen sich 2008 auf 20,3 Mrd. €. Dies entspricht einem Anteil von 75,1 % an den Personalausgaben. Für die Versorgung der Pensionäre wurden insgesamt 6,7 Mrd. € - Anteil von 24,9 % an den Personalausgaben - aufgewandt. Die höheren Ausgaben wurden entsprechend dem Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen im Bund 2008/2009 und den Ergebnissen der Tarifverhandlungen getätigt. Der Hauptteil der Aufwendungen für Personal des Bundes wurde mit 15,7 Mrd. € bzw. 58,2 % im Jahr 2008 im Aufgabenbereich Verteidigung (einschließlich zivile Verteidigung) getätigt. Im zivilen Bereich betrugen die Personalkosten 11,3 Mrd. €, was einem Anteil von 41,8 % an den gesamten Personalkosten entspricht.
Laufender Sachaufwand
Die Ausgaben für laufenden Sachaufwand und militärische Beschaffung betrugen im Jahr 2008 19,8 Mrd. €. Dies entspricht einem Anteil von 7,7 % an den konsumtiven Ausgaben.
Die sächlichen Verwaltungsausgaben in Höhe von 8,6 Mrd. € für das Jahr 2008 verteilten sich im Wesentlichen auf folgende Positionen:
Für militärische Beschaffungen, Materialerhaltung, Wehrforschung, wehrtechnische und sonstige militärische Entwicklung und Erprobung sowie militärische Anlagen (Obergruppe 55) wurden 9,6 Mrd. € aufgewandt. Im Vergleich zum Jahr 2007 sind die Ausgaben um 0,7 Mrd. € gestiegen.
Zinsausgaben
Die Zinsausgaben bilden mit 40,2 Mrd. € den größten Einzelposten bei den konsumtiven Ausgaben des Bundes. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Zinsausgaben um 1,4 Mrd. € bzw. 3,7 % gestiegen. 1990 betrugen die Zinsausgaben noch 17,5 Mrd. €. Der Anteil an den Gesamtausgaben des Bundes ist seit 1990 von 9,0 % auf 14,2 % im Jahr 2008 stark gestiegen. Für das Jahr 2009 sind Zinsausgaben in Höhe von 41,4 Mrd. € im Soll eingestellt (vergleiche auch Erläuterungen zu den wesentlichen Ausgabeänderungen).
Laufende Zuweisungen und Zuschüsse
Die laufenden Zuweisungen und Zuschüsse des Bundes an Verwaltungen beziehungsweise an andere Bereiche beliefen sich im Jahr 2008 auf 168,4 Mrd. €. Gegenüber dem Vorjahr mit 160,4 Mrd. € entspricht dies einer Zunahme von 8,1 Mrd. € oder 5,0 %.
Die laufenden Zuweisungen und Zuschüsse an Verwaltungen beinhalten in der Hauptsache Leistungen an Länder und Gemeinden sowie an Sondervermögen des Bundes. Im Jahr 2008 wurden hierfür 12,9 Mrd. € aufgewendet. An das Bundeseisenbahnvermögen wurden 4,3 Mrd. € als Erstattung von Verwaltungsausgaben gezahlt. In Tabelle 6 sind die wichtigsten Zuweisungen an die Länder aufgeführt.
| Zuweisung | Soll 2008 | Januar bis Dezember 2008 | Januar bis Dezember 2007 |
|---|---|---|---|
| in Mrd. € | |||
| Quelle: Bundesministerium der Finanzen. | |||
| Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung im Zusammenhang mit den „Hartz IV“-Gesetzen | 3,9 | 3,9 | 4,3 |
| Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz | 1,0 | 0,8 | 0,9 |
| Zuschüsse nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) | 1,1 | 1,0 | 1,0 |
| Kriegsopferfürsorgeleistungen und gleichartige Leistungen | 0,4 | 0,3 | 0,4 |
| Erstattungen von Verwaltungsausgaben an die Länder für die Durchführung von Baumaßnahmen oder sonstiger Maßnahmen im Zusammenhang mit der Unterbringung der Bundeswehr | 0,3 | 0,3 | 0,3 |
| Ausgaben nach § 8 Abs. 2 des Unterhaltsvorschussgesetzes | 0,3 | 0,3 | 0,3 |
| Zweckgebundene Zuweisungen an die Länder für Forschungseinrichtungen der Blauen Liste | 0,2 | 0,2 | 0,2 |
| Bundesanteil zur Finanzierung der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (ohne Investitionen) | 0,2 | 0,2 | 0,2 |
Laufende Zuweisungen und Zuschüsse an andere Bereiche: Insgesamt wurden 155,5 Mrd. € als Zuweisungen oder Zuschüsse durch eine Vielzahl von Maßnahmen an andere Bereiche entrichtet. Die Ausgaben sind gegenüber dem Jahr 2007 um 9,1 Mrd. € bzw. 6,2 % relativ stark gestiegen. Der Ausgabenanstieg ergibt sich z. B. aus den wiederaufgenommenen Zahlungen an die Postbeamtenversorgungskasse (+5,8 Mrd. €) und den höheren Zahlungen für das Elterngeld (+1,7 Mrd. €).
Für Leistungen an die Sozialversicherungsträger einschließlich der Bundesanstalt für Arbeit wurden im Jahr 2008 99,1 Mrd. € ausgegeben. Gegenüber dem Jahr 2007 sind die Ausgaben um 1,4 Mrd. € bzw. 1,4 % gestiegen.
Die Ausgaben für Renten und Unterstützungen an natürliche Personen lagen im Jahr 2008 bei 29,1 Mrd. €. Im Vergleich zum Jahr 2007 haben sich die Ausgaben für diesen Bereich insgesamt nicht verändert. In Tabelle 7 sind die wichtigsten Ausgaben für Renten und Unterstützungen angegeben:
| Zuweisung | Soll 2008 | Januar bis Dezember 2008 | Januar bis Dezember 2007 |
|---|---|---|---|
| in Mrd. € | |||
| Quelle: Bundesministerium der Finanzen. | |||
| Arbeitslosengeld II | 20,9 | 21,6 | 22,7 |
| Elterngeld | 4,0 | 4,2 | 1,7 |
| Versorgungsbezüge für Beschädigte | 1,6 | 1,6 | 1,8 |
| Erziehungsgeld | 0,5 | 0,6 | 2,0 |
| Kinderzuschlag für Anspruchsberechtigte nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz | 0,2 | 0,1 | 0,1 |
Laufende Zuweisungen und Zuschüsse an Unternehmen: Insgesamt wurden 2008 22,4 Mrd. € an Zuweisungen und Zuschüssen an Unternehmen und öffentliche Einrichtungen gezahlt. Gegenüber 2007 sind das 7,0 Mrd. € oder 45,7 % mehr.
Die öffentlichen Unternehmen erhielten insgesamt 1,5 Mrd. € aus dem Bundeshaushalt. Davon waren 0,8 Mrd. € Zuschüsse. Größere Positionen sind zum Beispiel die Erstattungen von Fahrgeldausfällen an Verkehrsunternehmen durch die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen in Höhe von 0,2 Mrd. €, die Zuwendungen an die Wismut GmbH von 0,17 Mrd. € und die Zuwendungen an die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) in Höhe von 0,15 Mrd. €. Darüber hinaus wurden öffentliche Unternehmen mit Schuldendiensthilfen in Höhe von 0,6 Mrd. € gefördert, wie z. B in Form von Zinszuschüssen für das Wohnraummodernisierungsprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau in den neuen Ländern mit 0,15 Mrd. €.
Für private Unternehmen wurden im Bundeshaushalt 2008 3,6 Mrd. € aufgewandt. Größter Einzelposten sind hier die Zuschüsse für die Absatz- und Stilllegungshilfen für den Steinkohlenbergbau mit 1,8 Mrd. €. Schuldendiensthilfen für private Unternehmen wurden in Höhe von 0,3 Mrd. € gezahlt.
Die öffentlichen Einrichtungen erhielten Zuschüsse in Höhe von insgesamt 17,4 Mrd. €. Für Zuschüsse an die Postbeamtenversorgungskasse wurden 6,1 Mrd. € aufgewendet. Für Leistungen zur Eingliederung in Arbeit wurden 5,5 Mrd. € gezahlt. Die HGF-Zentren (Hermann-von-Helmholtz-Gemeinschaft, Max-Planck-Gesellschaft, Deutsche Forschungsgemeinschaft und die Fraunhofer-Gesellschaft) erhielten 0,8 Mrd. €. Als öffentliche Einrichtung wurde die Rundfunkanstalt „Deutsche Welle“ mit 0,3 Mrd. € bezuschusst.
Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen:
Hierbei handelt es sich um Zuweisungen und Zuschüsse - soweit nicht für Investitionen - die sich für mindestens einen der Beteiligten (Zahler oder Empfänger) in einer Veränderung des Vermögensstandes auswirken. Sie dienen der Verbesserung der Wirtschafts- und Produktionsstruktur, werden als Entschädigungen für erlittene Vermögensschäden gezahlt oder haben die Vermögensbildung der Bevölkerung zum Ziele. Diese Ausgaben beliefen sich auf 2,6 Mrd. €. Der Anstieg der Ausgaben im Jahr 2008 im Vergleich zu 2007 ergab sich aus einem Darlehen an die KfW zum Ausgleich der mit dem Zuweisungsgeschäft IKB verbundenen Nachteile in Höhe von 1,2 Mrd. € und der Erstattung an die Deutsche Post AG im Rahmen eines Beihilfeverfahrens in Höhe von 1,1 Mrd. €.
In Tabelle 8 sind die wesentlichen Ausgaben des Bundes für die soziale Sicherung dargestellt. Unter sozialer Sicherung werden alle sozialpolitischen Leistungen verstanden, die bestimmte wirtschaftliche und soziale Existenzrisiken absichern. Hierunter fallen Risiken wie Alter, Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit. Für die soziale Sicherung wurden im Bundeshaushalt 2008 140,4 Mrd. € ausgegeben. Mit einem Anteil von 49,7 % an den Gesamtausgaben ist dies der Schwerpunkt auf der Ausgabenseite.
| Aufgabenbereich | Soll 2008 | Januar bis Dezember 2008 | Januar bis Dezember 2007 | Veränderung gegenüber Vorjahr | |
|---|---|---|---|---|---|
| in Mrd. €1 | in % | ||||
| 1 Differenzen durch Rundung möglich. | |||||
| Quelle: Bundesministerium der Finanzen. | |||||
| Leistungen an die Rentenversicherung (RV) | 78,2 | 78,2 | 78,1 | +0,03 | +0,04 |
| 38,2 | 38,2 | 38,2 | +0,03 | +0,1 |
| 18,2 | 18,2 | 17,9 | +0,3 | +1,8 |
| 11,5 | 11,5 | 11,5 | -0,1 | -0,6 |
| 0,4 | 0,4 | 0,5 | -0,04 | -8,5 |
| 6,2 | 6,2 | 6,3 | -0,2 | -2,5 |
| 2,6 | 2,6 | 2,6 | +0,02 | +0,6 |
| 1,6 | 1,6 | 1,6 | -0,03 | -1,9 |
| |||||
| Pauschale Abgeltung der Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde Leistungen | 2,5 | 2,5 | 2,5 | - | - |
| Landwirtschaftliche Sozialpolitik | 3,7 | 3,9 | 3,7 | +0,2 | +5,0 |
| darunter: | |||||
| 2,4 | 2,3 | 2,3 | -0,03 | -1,5 |
| 1,2 | 1,2 | 1,1 | +0,03 | +2,3 |
| 0,1 | 0,4 | 0,2 | +0,2 | X |
| Arbeitsmarktpolitik | 42,9 | 42,9 | 42,8 | +0,1 | +0,3 |
| darunter: | |||||
| 7,6 | 7,6 | 6,5 | +1,1 | +17,2 |
| 0,4 | 0,6 | 0,7 | -0,1 | -19,2 |
| 34,9 | 34,8 | 35,7 | -0,9 | -2,5 |
| |||||
| 20,9 | 21,6 | 22,7 | -1,0 | -4,5 |
| 3,9 | 3,9 | 4,3 | -0,4 | -10,2 |
| 3,6 | 3,8 | 3,7 | +0,1 | +2,7 |
| 6,4 | 5,4 | 4,8 | +0,5 | +10,8 |
| Elterngeld | 4,0 | 4,2 | 1,7 | +2,5 | X |
| Erziehungsgeld | 0,5 | 0,6 | 2,0 | -1,4 | -70,9 |
| Kinderzuschlag nach § 6 a BKGG | 0,2 | 0,1 | 0,1 | +0,03 | +31,4 |
| Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ | - | - | 2,2 | -2,2 | X |
| Wohngeld | 1,0 | 0,8 | 0,9 | -0,1 | -11,9 |
| Wohnungsbau-Prämiengesetz | 0,4 | 0,5 | 0,5 | +0,005 | +1,1 |
| Kriegsopferversorgung und -fürsorge | 2,3 | 2,3 | 2,5 | -0,2 | -9,7 |
Leistungen an die Rentenversicherung: Die Beitragseinnahmen der Gesetzlichen Rentenversicherung (Versicherte und ihre Arbeitgeber) allein reichen zur Finanzierung der Ausgaben nicht aus. Aus dem Bundeshaushalt kommen erhebliche Mittel hinzu, mit denen der Bund letztlich die Funktionsfähigkeit der Gesetzlichen Rentenversicherung garantiert. Im Jahr 2008 betrugen diese Leistungen 78,2 Mrd. €. Mit einem Anteil von 28,9 % an den Gesamtausgaben war dies der größte Ausgabenposten des Bundes (Kapitel 1113 Titelgruppe 02). Die Zusammensetzung der Bundesleistungen ist in der Tabelle 8 aufgeführt.
Die Beitragsbemessungsgrenzen liegen seit dem 1. Januar 2008 bei 5.300 € monatlich in den alten Ländern und bei 4.500 € monatlich in den neuen Ländern. Der Beitragssatz beträgt seit dem 1. Januar 2008 19,9%.
Nachhaltige Finanzierung der Gesetzlichen Rentenversicherung: Bereits mit der Rentenreform 2001 wurde in Deutschland auf die absehbare demografische Entwicklung in den kommenden Jahrzehnten reagiert. Mit dem „Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz“ wurde zum 1. Juli 2005 ein Nachhaltigkeitsfaktor in die Rentenanpassungsformel eingeführt, der die Veränderung des Verhältnisses von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern berücksichtigt. Zugleich soll die gesetzliche Rente bezahlbar bleiben und eine stärkere Belastung des Faktors Arbeit durch die Sozialversicherungsbeiträge vermieden werden. Ziel ist es, den Beitragssatz bis zum Jahr 2020 nicht über 20 % beziehungsweise bis 2030 nicht über 22 % steigen zu lassen. Trotz der absehbaren demografischen Entwicklung soll eine Untergrenze des Sicherungsniveaus vor Steuern von mindestens 46 % bis zum Jahr 2020 und mindestens 43 % bis zum Jahr 2030 nicht unterschritten werden (Niveausicherungsklausel). Zugleich wurde festgelegt, dass es allein wegen der Wirkung des Nachhaltigkeitsfaktors nicht zu einer negativen Rentenanpassung kommen kann (Sicherungsklausel). Ergänzend dazu wurde im RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz die schrittweise Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters ab dem Jahre 2012 von 65 auf 67 Jahre bis zum Jahr 2029 und die Nachholung nicht realisierter Dämpfungen von Rentenanpassungen durch Halbierung der Rentenerhöhungen (modifizierte Schutzklausel) vorgesehen. Dies stellt sicher, dass die Funktionsfähigkeit des Rentenversicherungssystems auch in Zukunft erhalten bleibt.
Der mit der Rentenreform 2001 in die Rentenanpassungsformel eingeführte sogenannte „Riesterfaktor“, mit dem die Belastungen der Erwerbstätigen aufgrund der höheren (steuerlich geförderten) Altersvorsorge („Riester-Rente“) auf die Entwicklung der Altersrenten übertragen werden, wurde durch das Gesetz zur Rentenanpassung 2008 für die Jahre 2008 und 2009 ausgesetzt. Damit wird erreicht, dass die Rentnerinnen und Rentner nachdrücklich und zeitnah am Wirtschaftsaufschwung der letzten Jahre beteiligt werden. Die langfristige finanzielle Stabilität der Rentenversicherung wird dadurch nicht gefährdet. Die beiden ausgesetzten Stufen der Riestertreppe werden in den Jahren 2012 und 2013 nachgeholt.
Knappschaftliche Rentenversicherung: Der Bund trägt den Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen und Ausgaben der knappschaftlichen Rentenversicherung im Kalenderjahr und sichert somit ihre dauernde Leistungsfähigkeit. Der Beitragssatz zur knappschaftlichen Rentenversicherung liegt derzeit bei 26,4 %.
Der Bund erstattet der Deutschen Rentenversicherung die Aufwendungen, die ihr aufgrund der Überführung der in den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR erworbenen Ansprüche in die gesetzliche Rentenversicherung entstehen. Die neuen Länder erstatteten dem Bund für den Bereich der Zusatzversorgung im Jahr 2008 64 % seiner Aufwendungen. Dieser Prozentsatz verringert sich auf 62 % im Jahr 2009 und auf 60 % ab dem Jahr 2010.
Die geschlossenen Sonderversorgungssysteme umfassen die Angehörigen der ehemaligen Nationalen Volksarmee, der Deutschen Volkspolizei, der Zollverwaltung der DDR sowie des aufgelösten Ministeriums für Staatssicherheit. Die neuen Länder erstatten hier die Aufwendungen für die ehemalige Deutsche Volkspolizei in voller Höhe.
Pauschale Abgeltung an die Krankenkassen: Seit dem Jahr 2004 zahlt der Bund eine pauschale Abgeltung für die Aufwendungen der Krankenkassen für versicherungsfremde bzw. gesamtgesellschaftliche Leistungen. Entsprechend dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (Gesundheitsreform 2007) wurde für das Jahr 2008 ein Bundeszuschuss in Höhe von 2,5 Mrd. € gezahlt.
Die Landwirtschaftliche Sozialpolitik dient dazu, den anhaltenden Agrarstrukturwandel sozial zu flankieren und die sozial-ökonomische Lage der Landwirte und ihrer Familien zu verbessern. Agrarsozialpolitik ist zugleich zielorientierte, gestaltende Politik zugunsten der aktiven Landwirte und Altenteiler und damit Teil der Politik für den ländlichen Raum.
Alterssicherung der Landwirte: Die nicht durch Beiträge und sonstige Einnahmen gedeckten Aufwendungen werden im Rahmen der Defizitdeckung durch Bundeszuschüsse finanziert. Damit wirken sich die finanziellen Folgen des Strukturwandels in der Landwirtschaft nicht auf die Beitragshöhe aus, sondern werden allein vom Bund getragen. Der Zuschuss zur Krankenversicherung der Landwirte ist dazu bestimmt, die Leistungsaufwendungen für Empfänger von Renten aus der Alterssicherung der Landwirte und sonstiger Altenteiler zu decken soweit sie nicht durch Beiträge der Altenteiler aufgebracht werden. Ausgehend von einem Solidarzuschlag von 87 Mio. € im Jahr 2007 werden sich die aktiven Mitglieder der landwirtschaftlichen Krankenversicherung in den nächsten Jahren mit einem etwa gleichbleibenden Anteil ihres Beitragsaufkommens an den Kosten der Krankenversicherung der Rentner und Altenteiler beteiligen (Solidarzuschlag). Der freiwillige Bundeszuschuss an die Träger der landwirtschaftlichen Unfallversicherung dient der Senkung der Unternehmensbeiträge und damit der kostenmäßigen Entlastung landwirtschaftlicher Betriebe. Die gegenüber dem Soll 2008 entstandenen Mehrausgaben von 300 Mio. € gehen auf einen höheren Bundeszuschuss und auf die Abfindung von Kleinrenten zurück.
Arbeitsmarktförderung: Ab dem Jahr 2007 wurden die Finanzbeziehungen zwischen Bundesagentur für Arbeit (BA) und Bund neu geregelt. Der Defizit-Zuschuss ist entfallen, gegebenenfalls erhält die BA zukünftig Darlehen des Bundes.
Der überwiegend positive Konjunkturverlauf und die Reformen am Arbeitsmarkt haben 2008 zu einem erheblichen Abbau der Arbeitslosigkeit geführt. Die Zahl der Arbeitslosen lag Ende 2008 bei jahresdurchschnittlich 3,268 Mio. Dies war der niedrigste Stand seit dem Jahr 1992. Die Langzeitarbeitslosigkeit war besonders stark zurückgegangen. Diese Entwicklung hatte sich im Jahr 2008 – wie auch im Jahr 2007 - positiv auf den Haushalt der BA ausgewirkt. Trotz des einmaligen Zuschusses der BA an den Versorgungsfonds für Beamte in Höhe von 2,5 Mrd. € im Jahr 2008 hat der Haushalt der BA mit einem Überschuss in Höhe von 26,8 Mrd. € abschließen können.
Mit dem Aufkommen aus einem Mehrwertsteuerpunkt trägt der Bund zur Finanzierung der Senkung des Beitragssatzes bei. Für diesen regelgebundenen Transfer an die BA sind 2008 7,6 Mrd. € geflossen und 2009 sind hierfür 7,8 Mrd. € vorgesehen.Ab 2010 verändert sich dieser Betrag jährlich entsprechend der Veränderungsrate der Steuern vom Umsatz. Ab dem 1. Januar 2008 wurde der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung um 0,9 Prozentpunkte auf 3,3 % gesenkt. Durch Koalitionsbeschluss vom 5. Oktober 2008 ist eine längerfristige Senkung auf 3,0 % und zusätzlich in Rahmen des Konjunkturpaketes II vorübergehend vom 1. Januar 2009 bis zum Ende des Jahres 2010 auf 2,8 % vorgesehen; dies wird durch eine Ausgleichsverpflichtung des Bundeshaushaltes für die BA flankiert werden.
Die Ausgaben für die Grundsicherung für Arbeitsuchende befinden sich wegen der hohen Langzeitarbeitslosigkeit weiterhin auf hohem Niveau und stellen damit eine anhaltende Belastung für den Bundeshaushalt dar. Gleichwohl spiegelt sich im Rückgang der Ausgaben gegenüber dem Vorjahr um 0,9 Mrd. € die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt wider. Insgesamt wurden im Jahr 2008 für die Grundsicherung 34,8 Mrd. € gezahlt, davon 21,6 Mrd. € für das Arbeitslosengeld II.
Die im Vergleich zum Vorjahresergebnis um 1,0 Mrd. € geringeren Ausgaben für das Arbeitslosengeld II ergeben sich aus der geringeren Anzahl der Bedarfsgemeinschaften. Der Rückgang der Ausgaben für die Beteiligung des Bundes an den kommunalen Leistungen für Unterkunft und Heizung um 0,4 Mrd. € hat zwei Ursachen. Zum einen war dies grundsätzlich die sinkende Zahl der Bedarfsgemeinschaften und zum anderen war aus diesem Grund die durchschnittliche Beteiligungsquote des Bundes an den kommunalen Leistungen für Unterkunft und Heizung im Jahr 2008 mit 29,2% um 2,6 Prozentpunkte geringer als im Jahr 2007 mit 31,8%. Die Verwaltungskosten im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende sind um 0,1 Mrd. € höher als im Vorjahr. Die um 0,5 Mrd. € gestiegenen Ausgaben für Eingliederung bei einem Rückgang der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften unterstreichen die Anstrengungen der Träger, die Hilfebedürftigen entsprechend der Intention des SGB II bei der Integration in Erwerbstätigkeit zu unterstützen.
Elterngeld/Erziehungsgeld (Neuregelung der Familienförderung): Eltern erhalten für ihre ab dem 1. Januar 2007 geborenen Kinder Elterngeld. Dieses ersetzt das bisherige Erziehungsgeld. Die Bezugszeit beträgt bis zu zwölf Monate, plus zwei Partnermonate. Gezahlt werden während der Bezugszeit 67% des letzten Nettoeinkommens. Der Höchstbetrag liegt bei 1.800 € monatlich; die Mindestleistung beträgt 300 €. Höhere Prozentsätze gibt es für Geringverdiener unter 1.000 € monatlich. Das Elterngeld kann nicht nur von bisher in einem Arbeitsverhältnis tätigen Elternteilen in Anspruch genommen werden, sondern auch dann, wenn die Eltern selbstständig tätig oder arbeitslos sind. Dem deutlichen Ausgabenanstieg beim Elterngeld gegenüber dem Vorjahr liegt der Übergang bis zum vollen Wirksamwerden der Neuregelung im Jahr 2008 zugrunde. Gegenüber dem Soll 2008 sind die Ausgaben um rund 0,2 Mrd. € insbesondere aufgrund gestiegener Geburtenzahlen sowie allgemeiner Einkommenserhöhungen angewachsen. Im Vorjahresvergleich ist der Bedarf für das Erziehungsgeld infolge der sinkenden Berechtigtenzahlen entsprechend zurückgegangen.
Kinderzuschlag für geringverdienende Eltern: Der Kinderzuschlag, der monatlich bis zu 140 € pro Kind beträgt, ist eine gezielte ergänzende Sozialleistung für Familien zur Vermeidung einer durch Kinder entstehenden Hilfebedürftigkeit nach SGB II. Das Instrument ist zum 1. Oktober 2008 weiterentwickelt worden. Die Mindesteinkommensgrenze ist deutlich abgesenkt und einheitlich festgelegt worden. Die Anrechnung für Einkommen aus Erwerbstätigkeit wurde von 70 % auf 50 % abgesenkt. Außerdem wurde ein Wahlrecht neu eingeführt zwischen der Inanspruchnahme von Kinderzuschlag und Leistungen der Grundsicherung für jenen Personenkreis, der bei Beantragung von Arbeitslosengeld II Anspruch auf Leistungen für einen Mehrbedarf hätte. Damit profitieren rund 150.000 Kinder mehr vom Kinderzuschlag.
Kinderbetreuungsausbau: Das Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren wird bis zum Jahr 2013 erheblich ausgebaut. Es sollen insgesamt 750 000 Plätze und damit für 35 % der Kinder unter drei Jahren Betreuungsmöglichkeiten geschaffen werden. Nach Abschluss der Ausbauphase ab dem 1. August 2013 wird ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr bestehen. Der Bund beteiligt sich hierbei sowohl an den Investitionskosten des Ausbaus als auch an den Betriebskosten. Die Investitionskosten fördert der Bund von 2008 bis 2013 in Höhe von 2,15 Mrd. € durch das Sondervermögen des Bundes „Kinderbetreuungsausbau“ (die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen wurden mit dem Nachtragshaushalt 2007 geschaffen). Die Betriebskosten werden ab dem Jahr 2009 bis 2013 in aufsteigenden Raten durch einen Umsatzsteuerfestbetrag mit insgesamt 1,85 Mrd. € gefördert. Ab dem Jahr 2014 erhalten die Länder einen Umsatzsteuerfestbetrag in Höhe von 770 Mio. € jährlich. Die gesetzlichen Regelungen wurden mit dem Kinderförderungsgesetz, das am 16. Dezember 2008 in Kraft getreten ist, geschaffen.
Wohngeld: Zur Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens in einem grundsätzlich marktwirtschaftlich orientierten Wohnungswesen wird die Sozialleistung „Wohngeld“ nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) gewährt. Das Wohngeld tragen Bund und Länder je zur Hälfte. Bis Ende 2008 hat der Bund mit der Einführung einer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Jahr 2003 zusätzlich einen Festbetrag vom Länderanteil in Höhe von jährlich 409 Mio. € übernommen. Ab 2009 wird diese Regelung durch eine im SGB XII geregelte prozentuale Beteiligung des Bundes an den Nettoausgaben der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ersetzt. Seit der Einführung von „Hartz IV“ im Jahr 2005 erhalten Wohngeld nur noch Haushalte, die nicht Empfänger von Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter u. a.) sind. An der Höhe des Wohngeldes änderte sich nichts.
Wohnungsbau-Prämiengesetz: Der Bund fördert insbesondere Beiträge an Bausparkassen im Rahmen jährlicher Höchstbeträge von 512€/1.024 € (für Alleinstehende/Verheiratete) mit einer Prämie, wenn das Einkommen des Bausparers jährlich 25.600/51.200 € (Alleinstehende/Verheiratete) nicht übersteigt. Die Höhe der Wohnungsbauprämie beträgt für laufende und neue Verträge seit dem Sparjahr 2004 8,8 % der prämienbegünstigten Aufwendungen.
Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge umfasst die staatlichen Leistungen (Heil- und Krankenbehandlung, Versorgungsbezüge), die nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) an Personen, die durch Krieg, Militärdienst oder militärähnlichen Dienst gesundheitlich geschädigt worden sind oder an deren Hinterbliebene erbracht werden. Darüber hinaus stellt der Bund in entsprechender Anwendung des BVG Mittel für die soziale Entschädigung von Personen, die aus politischen Gründen inhaftiert wurden, Opfer von Gewalttaten und SED-Unrecht sowie Wehr- und Zivildienstgeschädigte wurden zur Verfügung. Am 31. Dezember 2008 betrug die Anzahl der Leistungsempfänger 386.220.
Die Ausgaben für Allgemeine Dienste beliefen sich im Jahr 2008 auf 50,4 Mrd. €. Dies entspricht einem Anteil von 17,9 % an den Gesamtausgaben. Hierbei handelt es sich um zentrale staatliche Aufgaben wie Verteidigung, wirtschaftliche Zusammenarbeit und Ausgaben zur Sicherung der öffentlichen Ordnung. In der Tabelle 9 sind die wesentlichen Ausgaben des Bundes für „Allgemeine Dienste“ aufgeführt.
| Aufgabenbereich | Soll 2008 | Januar bis Dezember 2008 | Januar bis Dezember 2007 | Veränderung gegenüber Vorjahr | |
|---|---|---|---|---|---|
| in Mrd. €1 | in % | ||||
| 1 Differenzen durch Rundung möglich. | |||||
| Quelle: Bundesministerium der Finanzen. | |||||
| Verteidigung, einschl. zivile Verteidigung (Oberfunktion 03) | 29,3 | 30,0 | 28,5 | +1,5 | +5,1 |
| 9,5 | 9,6 | 8,8 | +0,7 | +8,2 |
| Wirtschaftliche Zusammenarbeit | 5,0 | 5,0 | 4,4 | +0,6 | +14,2 |
| 2,1 | 2,2 | 1,9 | +0,3 | +16,4 |
| 0,5 | 0,5 | 0,4 | +0,1 | +20,5 |
| 0,8 | 0,7 | 0,7 | +0,1 | +11,8 |
| 0,3 | 0,3 | 0,2 | +0,1 | +56,1 |
| Politische Führung und zentrale Verwaltung (Oberfunktion 01) | 7,0 | 7,1 | 8,9 | -1,8 | -20,2 |
| 0,6 | 0,6 | 0,6 | +0,02 | +2,7 |
| Finanzverwaltung (Oberfunktion 06 ) | 3,6 | 3,4 | 3,2 | +0,2 | +6,1 |
| Öffentliche Sicherheit und Ordnung (Oberfunktion 04) | 3,4 | 3,2 | 3,0 | +0,3 | +8,9 |
| nachrichtlich: | |||||
| Ausgaben für Versorgung | 7,0 | 7,2 | 8,5 | -1,3 | -15,4 |
| 2,8 | 2,9 | 4,4 | -1,6 | -35,4 |
| 4,2 | 4,3 | 4,1 | +0,3 | +6,4 |
Verteidigung (einschließlich zivile Verteidigung): Die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen und die internationale Lage haben sich in den letzten zwei Jahrzehnten stark verändert. Die im Haushalt 2008 zur Verfügung gestellten Mittel versetzen die Bundeswehr in die Lage, den erforderlichen Transformationsprozess zu einer Armee im Einsatz umzusetzen und jederzeit auf denkbare Veränderungen der sicherheitspolitischen und militärischen Anforderungen reagieren zu können. Die Finanzausstattung des Verteidigungshaushaltes ermöglicht darüber hinaus die Erfüllung der eingegangenen internationalen Vereinbarungen zum Aufbau gemeinsamer Fähigkeiten im europäischen Raum wie im transatlantischen Bündnis. Grundlage für die Weiterentwicklung der Bundeswehr ist dabei ein Personalumfang von 250.000 Soldatinnen und Soldaten sowie 75.000 Haushaltsstellen für zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der bis zum Jahr 2010 erreicht werden soll.
Die Ausgaben für zivile Verteidigung umfassen Ausgaben für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BKK) und die Ausgaben für das Technische Hilfswerk.
Wirtschaftliche Zusammenarbeit: Im Bundeshaushalt 2008 wurde mit Mehrausgaben in Höhe von 0,6 Mrd. € gegenüber dem Jahr 2007 der wichtige Stellenwert der Entwicklungspolitik bekräftigt. Die Bundesregierung unterstützt aktiv die Entwicklung und Umsetzung der neuen globalen Partnerschaften zwischen Industrie, Entwicklungs- und Transformationsländern. Die Mittel aus dem Bundeshaushalt wurden eingesetzt, um weltweite Armut zu mindern, Frieden zu sichern bzw. zu stiften, Globalisierung gerecht zu gestalten, Demokratie und Menschenrechte voranzubringen und natürliche Lebensgrundlagen zu bewahren.
Politische Führung und zentrale Verwaltung: Bei den Ausgaben für den Bereich politische Führung und zentrale Verwaltung handelt es sich im Wesentlichen um Aufwendungen für die obersten Bundesbehörden und den Zivildienst. Der Rückgang der Mittel erklärt sich vor allem aus der Änderung der funktionalen Zuordnung der Ausgaben für die Sonderversorgungssysteme der ehemaligen DDR in Höhe von 1,6 Mrd. € von den allgemeinen Versorgungsausgaben (Funktion 018) auf die Ausgaben für die sonstige Sozialversicherung (Funktion 229). Die Zweckbestimmung der Titel ist unverändert geblieben.
Mit dem Zivildienst werden wichtige Leistungen für die Gesellschaft insbesondere im sozialen Bereich und im Umweltschutz erbracht. Zwar besteht sein gesetzlicher Auftrag in der Sicherung der Wehrgerechtigkeit, dennoch hat die Arbeit der Zivildienstleistenden vor allem bei der Betreuung alter, kranker und behinderter Menschen eine erhebliche soziale Bedeutung, die weit über den gesetzlichen Auftrag hinausgeht. Die Zivildienstzeit beträgt wie die Grundwehrdienstzeit neun Monate.
Finanzverwaltung: Die Ausgaben für die Finanzverwaltung werden zum ganz überwiegenden Teil im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) geleistet. Neben den obersten Bundesbehörden wie dem Bundeszentralamt für Steuern ist die Bundeszollverwaltung der größte Fachbereich. Daneben werden in Höhe von 0,2 Mrd. € Erstattungen von Verwaltungskosten an die BA für die Durchführung des Familienleistungsausgleichs nach dem Einkommensteuergesetz geleistet.
Öffentliche Sicherheit und Ordnung: Der Bundeshaushalt stellt Mittel zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bereit. Dazu zählen insbesondere die in der Verantwortung des Bundes liegenden Leistungen für die Bundespolizei, das Bundeskriminalamt und das Bundesamt für Verfassungsschutz.
Versorgung: Die Versorgungsleistungen des Bundes an ehemalige Beamte, Richter und Soldaten des Bundes und deren Hinterbliebene sowie an Versorgungsberechtigte nach dem Gesetz zu Artikel 131 des Grundgesetzes umfassen insbesondere die direkten Pensionszahlungen sowie Beihilfen. Zur Finanzierung künftiger Versorgungsleistungen wird aufgrund des Versorgungsrücklagegesetzes seit 1999 über verminderte Besoldungs- und Versorgungsanpassungen das Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Bundes“ gebildet. Darüber hinaus sind für alle ab dem 1. Januar 2007 neu eingestellten Beamten, Richter sowie Berufssoldaten Zuweisungen an das Sondervermögen „Versorgungsfonds des Bundes“ zu leisten. Die Ausgaben zum Aufbau der beiden Sondervermögen sind entsprechend ihrem Charakter nicht den Versorgungsausgaben, sondern den korrespondierenden Bezügen zugeordnet.
Der Rückgang der Mittel für zivile Versorgung um 1,6 Mrd. € im Jahr 2008 gegenüber dem Vorjahr erklärt sich lediglich aus der Änderung der funktionalen Zuordnung der Ausgaben für die geschlossenen Sonderversorgungssysteme der ehemaligen DDR von den allgemeinen Versorgungsausgaben auf die Ausgaben für die sonstige Sozialversicherung. Die Zweckbestimmung der Titel ist unverändert geblieben (vgl. auch Tabelle soziale Sicherung).
Für den Bereich Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung und Kultur wurden im Bundeshaushalt 2008 13,4 Mrd. € aufgewendet. Dies entspricht einem Anteil von 4,8 % an den Gesamtausgaben. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Ausgaben um 0,6 Mrd. € gestiegen. Tabelle 10 gibt einen Überblick über die wesentlichen Aufwendungen des Bundes für diesen Aufgabenbereich.
| Aufgabenbereich | Soll 2008 | Januar bis Dezember 2008 | Januar bis Dezember 2007 | Veränderung gegenüber Vorjahr | |
|---|---|---|---|---|---|
| in Mrd. €1 | in % | ||||
| 1 Differenzen durch Rundung möglich. | |||||
| Quelle: Bundesministerium der Finanzen. | |||||
| Investitionsprogramm Ganztagsschulen | 0,5 | 0,6 | 0,9 | -0,4 | -39,1 |
| Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen | 7,8 | 7,7 | 7,1 | +0,6 | +7,9 |
| 3,0 | 3,0 | 2,8 | +0,2 | +6,9 |
| 0,6 | 0,6 | 0,5 | +0,1 | +23,7 |
| |||||
| 0,4 | 0,4 | 0,4 | +0,01 | +3,2 |
| 1,4 | 1,4 | 1,3 | +0,04 | +2,7 |
| 1,0 | 1,0 | 1,0 | +0,05 | +4,8 |
| 0,6 | 0,5 | 0,5 | +0,02 | +3,9 |
| 0,2 | 0,2 | 0,2 | +0,03 | +19,7 |
| 0,3 | 0,3 | 0,2 | +0,04 | +19,0 |
| Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) | 1,3 | 1,2 | 1,1 | +0,1 | +9,2 |
| Hochschulen | 2,5 | 2,4 | 2,1 | +0,3 | +13,3 |
| 0,7 | 0,7 | 0,7 | - | - |
| 0,8 | 0,8 | 0,8 | +0,02 | +3,0 |
| 0,3 | 0,3 | 0,3 | -0,005 | -1,8 |
| 0,3 | 0,3 | 0,1 | +0,1 | X |
| 0,2 | 0,2 | 0,1 | +0,1 | +78,4 |
| Berufliche Weiterbildung | 0,2 | 0,2 | 0,2 | -0,01 | -5,8 |
| nachrichtlich: | |||||
| 1,7 | 1,6 | 1,6 | +0,1 | +3,4 |
Investitionsprogramm Ganztagsschulen: Für das Investitionsprogramm zur Ausweitung der Zahl der Ganztagsschulen gewährt der Bund den Ländern und Gemeinden Finanzhilfen in Höhe von insgesamt 4,0 Mrd. €. Der Bund unterstützt durch dieses Programm die Anstrengungen der Länder und Kommunen zur Verbesserung der Betreuungs- und Bildungsangebote nachhaltig. Im Jahr 2008 sind Mittel für Investitionen in Höhe von 0,6 Mrd. € abgeflossen. Die Investitionen sind bis zum 31. Dezember 2009 durchzuführen.
Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen: Auf Wissenschaft, Forschung und Entwicklung außerhalb der Hochschulen entfiel im Jahr 2008 mit 7,7 Mrd. € der größte Teil der Ausgaben für Bildung, Wissenschaft und Forschung. Entsprechend der in Barcelona und Lissabon getroffenen Vereinbarung zwischen den europäischen Staats- und Regierungschefs soll gemeinsam mit den Ländern und der Wirtschaft weiter angestrebt werden, bis 2010 3% des Bruttoinlandsprodukts für Forschung und Entwicklung aufzuwenden. Die Anstrengungen im Rahmen des 6 Mrd. €-Programms – flankiert durch die Hightech-Strategie - wurden hierbei im Jahr 2008 fortgesetzt. Der Einsatz der öffentlichen Mittel hat dabei Hebelwirkung auf zusätzliche Forschungs- und Entwicklungsausgaben der Wirtschaft und der Länder. Mit dem Pakt für Forschung und Innovation haben die außeruniversitären Forschungsorganisationen (u. a. Max-Planck-Gesellschaft, Fraunhofer-Gesellschaft, Helmholtz-Gemeinschaft) Planungssicherheit bis 2010. Danach wird eine Folgeregelung angestrebt.
Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG): Ziel des BAföG ist die soziale Öffnung und Offenhaltung des Bildungswesens. Unabhängig von den jeweiligen finanziellen Möglichkeiten soll jedem eine den eigenen Fähigkeiten und Neigungen entsprechende Ausbildung ermöglicht werden. Der den einzelnen Auszubildenden hierfür zustehende Förderbetrag orientiert sich an dem durch die erforderlichen Ausgaben für Lebensunterhalt und Ausbildung bestimmten Bedarf. Die Aufwendungen für diese Leistung werden zu 65 % durch den Bund und zu 35 % durch die Länder getragen. Mit dem 22. Gesetz zur Änderung des BAföG sind zum 1. Oktober 2008 wesentliche Leistungsverbesserungen in Kraft getreten. Insbesondere sind die BAföG Bedarfssätze um 10 % und die Einkommensfreibeträge um 8 % gestiegen. Damit liegt der BAföG-Höchstsatz jetzt bei 643 € statt wie vorher bei 585 € pro Monat. Außerdem ist es jetzt möglich, die Ausbildung innerhalb der EU vollständig im Ausland zu absolvieren. Weiterhin wurde ein Kinderbetreuungszuschlag neu eingeführt. Durch die Kombination von Maßnahmen werden damit rund 100.000 Studenten (einschließlich Fach- und Berufsschüler) zusätzlich in der Förderung erreicht. Mit den zusätzlich zur Verfügung gestellten Mitteln wird vielen jungen Menschen die positive Entscheidung für eine qualifizierte Ausbildung erst ermöglicht. Ergänzt wird die Ausbildungsförderung durch das Bildungskreditprogramm des Bundes und den allgemeinen Studienkredit, ein Eigenmittelprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau.
Hochschulen: Mit der Beendigung der Gemeinschaftsaufgabe „Aus- und Neubau von Hochschulen einschließlich der Hochschulkliniken“ erhalten die Länder ab 2007 bis 2013 pro Jahr ein Kompensationsvolumen von 695,3 Mio. €. Zusätzliche Mittel in Höhe von 298 Mio. € pro Jahr stellt der Bund in diesem Zeitraum für überregionale Fördermaßnahmen (Forschungsbauten und Großgeräte) im Hochschulbereich zur Verfügung. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft e. V. (DFG) ist die zentrale Selbstverwaltungseinrichtung der Wissenschaft. Die Ausgaben dienen dazu, die Forschung durch allgemeine Fördermaßnahmen und insbesondere von Schwerpunkten leistungsfähig zu erhalten. Seit dem Jahr 2002 fördern Bund und Länder die DFG mit einem einheitlichen Finanzierungsschlüssel von 58 % Bund und 42 % Länder. Im Rahmen der im Jahr 2005 von den Regierungschefs von Bund und Ländern beschlossenen Exzellenzinitiative Spitzenförderung von Hochschulen wurden im Jahr 2008 für Graduiertenschulen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Exzellenzcluster zur Förderung der Spitzenforschung sowie Zukunftskonzepte zum Ausbau der universitären Spitzenforschung vom Bund 285 Mio. € bereitgestellt. Nach dem Sitzlandprinzip tragen die Länder 25% der Kosten. Im August 2007 haben die Regierungschefs der Länder eine Vereinbarung über den Hochschulpakt 2020 geschlossen. Um dem wachsenden Fachkräftebedarf auf dem Arbeitsmarkt und der durch die demografische Entwicklung und durch doppelte Abiturjahrgänge steigenden Zahl von Studienberechtigten Rechnung zu tragen sowie die Forschung insbesondere an Hochschulen weiter zu stärken, soll der Ausbau der Forschungs- und Ausbildungsleistung der Hochschulen ab 2007 im Rahmen einer koordinierten Gesamtförderung sichergestellt werden. Im Jahr 2008 wurden Mittel in Höhe von 241,5 Mio. € zur Verfügung gestellt.
Berufliche Weiterbildung: Die berufliche Weiterbildung wird durch mehrere Programme gefördert. Angesichts des nicht ausreichenden Ausbildungsplatzangebots in den neuen Ländern fördert der Bund im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative zur ergänzenden Ausbildung die Schaffung von zusätzlichen Ausbildungsplätzen. Das Sonderprogramm wird je zur Hälfte vom Bund und den neuen Ländern finanziert. Weiterhin werden Lehrgänge der überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk gefördert, die zur Anpassung des personellen Leistungsstandes an den technischen und ökonomischen Fortschritt beitragen. Überbetriebliche Berufsbildungsstätten ergänzen mit ihrem Lehrangebot die betriebliche Ausbildung solcher Klein- und Mittelbetriebe, die aufgrund ihrer Größe oder Spezialisierung nicht in der Lage sind, die geforderten Ausbildungsinhalte in ihrer Gesamtheit zu vermitteln. Erst durch die ergänzenden Lehrangebote der überbetrieblichen Berufsbildungsstätten werden diese Betriebe in die Lage versetzt, ausbilden zu können.
Kunst- und Kulturpflege: Die Förderung der inländischen Kulturpolitik wird vor allem vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien wahrgenommen. Ihm zugeordnet sind das Bundesarchiv, das Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa und die Behörde der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR. Die Förderung der auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik obliegt dem Auswärtigen Amt. Unter Wahrung der Kulturhoheit der Länder fördert der Bund folgende Maßnahmen und Einrichtungen mit gesamtstaatlicher Bedeutung: Kulturelle Angelegenheiten, einschließlich der Pflege deutscher Kultur des östlichen Europas sowie die kulturelle Betreuung für heimatlose Ausländer und fremde Volksgruppen, Medien- und Filmwirtschaft sowie Verlagswesen, Gedenkstätten, Kultur in der Hauptstadt Berlin sowie in der Region der Bundesstadt Bonn. Größter Einzelposten der Kunst- und Kulturpflege im Inland ist der Zuschuss des Bundes an die Rundfunkanstalt "Deutsche Welle".
In Tabelle 11 sind die wesentlichen Ausgaben des Bundes für das Verkehrs- und Nachrichtenwesen abgebildet. Wesentliche Aufgabenbereiche sind der Bau und Betrieb der Bundesautobahnen, Bundesstraßen, und Bundeswasserstraßen sowie Bau, Ausbau und Ersatzinvestitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen des Bundes. Für das Verkehrs- und Nachrichtenwesen wurden im Bundeshaushalt 2008 11,2 Mrd. € ausgegeben. Dies entspricht einem Anteil von 4,0 % an den Gesamtausgaben. Mit 7,7 Mrd. € werden 31,6 % der investiven Ausgaben des Bundes im Bereich des Verkehrs- und Nachrichtenwesens getätigt.
| Aufgabenbereich | Soll 2008 | Januar bis Dezember 2008 | Januar bis Dezember 2007 | Veränderung gegenüber Vorjahr | |
|---|---|---|---|---|---|
| in Mrd. €1 | in % | ||||
| 1 Differenzen durch Rundung möglich. | |||||
| Quelle: Bundesministerium der Finanzen. | |||||
| Straßen | 6,0 | 6,0 | 5,9 | +0,2 | +3,0 |
| 3,3 | 3,4 | 3,3 | +0,1 | +4,1 |
| 2,4 | 2,3 | 2,3 | -0,01 | -0,3 |
| Wasserstraßen und Häfen | 1,5 | 1,6 | 1,4 | +0,2 | +12,0 |
| Kompensationszahlungen an die Länder wegen Beendigung der Finanzhilfen des Bundes für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden | 1,3 | 1,3 | 1,3 | -0,01 | -0,6 |
| Finanzhilfen an die Länder für die Schieneninfrastruktur und Investitionszuschüsse für den öffentlichen Personennahverkehr | 0,3 | 0,4 | 0,3 | +0,1 | +18,8 |
nachrichtlich: Beteiligungen des Bundes an Wirtschaftsunternehmen im Verkehrsbereich aus Hauptfunktion 8: | |||||
| 3,7 | 3,9 | 4,0 | -0,1 | -2,5 |
| 5,1 | 4,3 | 5,3 | -0,9 | -17,8 |
Straßen (ohne Kompensationszahlungen wegen Beendigung Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz): Das Bundesfernstraßennetz (Bundesautobahnen und Bundesstraßen) gehört zu den leistungsfähigsten Europas. Es spiegelt die Bedeutung Deutschlands als eine der führenden Wirtschaftsnationen und als wichtigstes Transitland wider. Nach Artikel 90 Grundgesetz verwalten die Länder die Bundesautobahnen und sonstigen Bundesfernstraßen. Die Haushaltsmittel für die betriebliche Unterhaltung, die Erhaltung und den Um- und Ausbau sowie den Neubau der in der Baulast des Bundes stehenden Bundesfernstraßen werden aus dem Bundeshaushalt bereitgestellt.
Wasserstraßen und Häfen: Das Netz der Bundeswasserstraßen umfasst rund 7.350 km Binnenwasserstraßen und rund 23.000 qkm Seewasserstraßen. Zu den wichtigsten Bauwerken zählen rund 350 Schleusenanlagen, rund 300 Wehranlagen, vier Schiffshebewerke, acht Sperrwerke und rund 1.000 Brücken. Diese Wasserstraßen und Bauwerke werden von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes unterhalten und ständig verbessert.
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden: Im Rahmen der Föderalismusreform ist auch die Entflechtung von Mischfinanzierungen - wie zum Beispiel das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) - vollzogen worden. Bis zum 31. Dezember 2006 leistete der Bund nach dem GVFG für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden Finanzhilfen an die Länder. Diese Finanzhilfen wurden zum 1. Januar 2007 beendet und durch Kompensationszahlungen an die Länder ersetzt. Die Bundesprogramme werden auf der Grundlage des GVFG fortgeführt.
Eisenbahnen des Bundes - Deutsche Bahn AG: Gemäß Art. 87e Abs. 4 Grundgesetz trägt der Bund, die Verantwortung für den Ausbau und den Erhalt des Schienennetzes der Eisenbahnen des Bundes. Nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz finanziert der Bund Investitionen in die Schienenwege der Eisenbahnen. Diese Investitionen umfassen sowohl Ersatzinvestitionen als auch Neu- und Ausbaumaßnahmen.
Bundeseisenbahnvermögen: Das Bundeseisenbahnvermögen ist ein Sondervermögen des Bundes und wurde im Zuge der ersten Stufe der Bahnreform aus den Sondervermögen Deutsche Bundesbahn und Deutsche Reichsbahn zusammengeführt. Anschließend wurde der unternehmerische Bereich aus dem Bundeseisenbahnvermögen ausgegliedert und in die Deutsche Bahn AG umgewandelt. Das Bundeseisenbahnvermögen ist Dienstherr der der Deutschen Bahn AG zugewiesenen Beamten und verwaltet und verwertet die nicht bahnnotwendigen Liegenschaften. Der Bund erstattet im Rahmen der Defizitdeckung die nicht durch eigene Einnahmen gedeckten Verwaltungsausgaben des Bundeseisenbahnvermögens.
In Tabelle 12 sind die wesentlichen Aufwendungen des Bundes für Wirtschaftsförderung in den Bereichen Gewerbe und Dienstleistungen, Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie Energie- und Wasserwirtschaft aufgeführt.
Für Wirtschaftsförderung wurden im Bundeshaushalt 2008 5,8 Mrd. € ausgegeben. Dies entspricht einem Anteil von 2,0 % an den Gesamtausgaben.
| Aufgabenbereich | Soll 2008 | Januar bis Dezember 2008 | Januar bis Dezember 2007 | Veränderung gegenüber Vorjahr | |
|---|---|---|---|---|---|
| in Mrd. €1 | in % | ||||
| 1 Differenzen durch Rundung möglich. | |||||
| 2 Einschließlich EFRE-Mittel (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung). | |||||
| 3 Ohne Altprogramme. | |||||
| Quelle: Bundesministerium der Finanzen. | |||||
| Regionale Förderungsmaßnahmen | 0,72 | 0,9 | 1,0 | -0,1 | -7,6 |
| 0,6 | 0,8 | 0,9 | -0,04 | -4,4 |
| Förderung des Kohlenbergbaus | 2,0 | 1,9 | 1,9 | +0,03 | +1,8 |
| Mittelstandsförderung3 | 0,8 | 0,8 | 0,7 | +0,1 | +14,3 |
| Förderung erneuerbarer Energien | 0,4 | 0,5 | 0,3 | +0,1 | +40,4 |
| Gewährleistungen | 1,1 | 0,7 | 0,7 | +0,001 | +0,1 |
| Landwirtschaft | 1,0 | 1,1 | 0,9 | +0,1 | +14,9 |
| 0,6 | 0,7 | 0,6 | +0,04 | +6,5 |
Regionale Förderungsmaßnahmen: Den größten Anteil hat die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Sie wird je zur Hälfte von Bund und Ländern finanziert. Es werden Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft in strukturschwachen Regionen gefördert und Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen wirtschaftsnahen Infrastruktur unterstützt. Insbesondere in den neuen Ländern und Berlin stellt die Gemeinschaftsaufgabe ein zentrales Instrument der Investitionsförderung dar.
Förderung des Steinkohlenbergbaus: Der deutsche Steinkohlenbergbau ist seit vielen Jahren international nicht wettbewerbsfähig. Die Produktionskosten übersteigen vor allem aufgrund der ungünstigen geologischen Bedingungen den Weltmarktpreis ganz erheblich. Der Beitrag, den der deutsche Steinkohlenbergbau zur Versorgung der deutschen Wirtschaft leistet, steht nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zum erforderlichen Subventionsaufwand. Daher wurde mit dem Steinkohlefinanzierungsgesetz vom 20. Dezember 2007 die - sozialverträgliche - Beendigung der subventionierten Förderung der Steinkohle bis zum Ende des Jahres 2018 beschlossen (Verständigung zwischen Bund, dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Saarland). Dieser Ausstiegsbeschluss wird im Jahr 2012 überprüft.
Mittelstandsförderung: Die Bundesregierung hat durch verschiedene Maßnahmen die Rahmenbedingungen für den Mittelstand verbessert (u. a. erstes und zweites Mittelstandsentlastungsgesetz, Mittelstandsinitiative, Entlastungen durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008). Mit dem Ziel der Stärkung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit fördert die Bundesregierung darüber hinaus Forschung, Entwicklung und Innovationen im Bereich des Mittelstandes sowie kleiner und mittlerer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Vielzahl von Programmen aus dem Bundeshaushalt. Kernstück ist das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (Indirekte Förderung der Forschungszusammenarbeit). Hier sind die Programme PRO INNO II (Erhöhung der Innovationskompetenz), InnoNet (Förderung von innovativen Netzwerken) und NEMO (Unterstützung des Aufbaus innovativer Netzwerke in den neuen Ländern) zusammengeführt. Insgesamt wurden 2008 dafür 247,7 Mio. € ausgegeben. Mit dem zweitgrößten Programm Förderung der Industriellen Gemeinschaftsforschung und –entwicklung (Ist 2008: 123,4 Mio. €) wird die Forschungskooperation in branchenweiten Netzwerken unterstützt, um insbesondere kleineren und mittleren Unternehmen den Zugang zu Forschungsergebnissen zu ermöglichen.
Förderung erneuerbarer Energien: Mit dem Ziel einer sicheren, umweltverträglichen und kostengünstigen Energieversorgung fördert die Bundesregierung Technologien im Bereich der nicht nuklearen Energieforschung mit einem breiten Spektrum von Maßnahmen. Im Vergleich zum Jahr 2008 wurden die Ausgaben hierfür um rund 140 Mio. € erhöht. Die Mittel wurden für Forschungsvorhaben, die Erschließung beziehungsweise Weiterentwicklung der erneuerbaren Energien, der rationellen Energieverwendung sowie der umweltfreundlichen Verbrennungstechnik verwendet. Der Einsatz erneuerbarer Energien wird über die Gewährung von Steuervergünstigungen (Biokraft- und Bioheizstoffe für 2008 670 Mio. €) hinaus u. a. durch ein Marktanreizprogramm (Förderung von Einzelmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt – Ist 2008: 248 Mio. €) gefördert. Durch zinsverbilligte Darlehen und/oder Investitionszuschüsse werden Anlagen zur Wärmeerzeugung aus Solarthermie, Biomasse und Geothermie sowie effiziente Wärmepumpen unterstützt.
Gewährleistungen: Durch die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen ermöglichte der Bund die Fremdfinanzierung von förderungswürdigen Vorhaben, insbesondere von Handels- und Kreditgeschäften, sowohl im außen- als auch binnenwirtschaftlichen Bereich.
Landwirtschaft: Im Bereich der Agrarpolitik lag der finanzielle Schwerpunkt auf den von der Europäischen Union gezahlten Beihilfen. Im nationalen Bereich nahm neben der landwirtschaftlichen Sozialpolitik (siehe Tabelle 8 „Ausgaben des Bundes für soziale Sicherung“) die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ einen großen Anteil der Bundeshilfen ein. Die Gemeinschaftsaufgabe ist das wichtigste Instrument der Bundesregierung zur Koordinierung und Vereinheitlichung der Agrarstrukturpolitik in Deutschland. Der Bund erstattete den Ländern die bei der Durchführung der Rahmenpläne entstandenen Ausgaben zu 60 % bei Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, zu 70 % bei Küstenschutzmaßnahmen und zu 80 % bei Modulationsmaßnahmen.
Tabelle 13 gibt einen Überblick über die übrigen Ausgaben des Bundes im Jahr 2008. Im Wesentlichen handelt es sich um Aufwendungen des Bundes in den Aufgabenbereichen Wohnungswesen, Gesundheit und Sport und allgemeine Finanzwirtschaft sowie der Zinszahlungen auf die Bundesschuld.
| Aufgabenbereich | Soll 2008 | Januar bis Dezember 2008 | Januar bis Dezember 2007 | Veränderung gegenüber Vorjahr | |
|---|---|---|---|---|---|
| in Mrd. €1 | in % | ||||
| 1 Differenzen durch Rundung möglich. | |||||
| Quelle: Bundesministerium der Finanzen. | |||||
| Zinsen | 41,8 | 40,2 | 38,7 | +1,4 | +0,0 |
| Wohnungswesen | 1,2 | 1,1 | 1,2 | -0,2 | -13,3 |
| 0,5 | 0,5 | 0,5 | - | - |
| 0,6 | 0,4 | 0,5 | -0,1 | -15,3 |
| Städtebauförderung | 0,5 | 0,5 | 0,5 | +0,04 | +7,4 |
| Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung | 1,0 | 1,1 | 0,9 | +0,2 | +24,0 |
| Postbeamtenversorgungskasse | 6,1 | 6,1 | 0,3 | +5,8 | X |
| Darlehen an die KfW zum Ausgleich der mit dem Zuweisungsgeschäft IKB verbundenen Nachteile | - | 1,2 | - | +1,2 | X |
| Erstattungen an die Deutsche Post AG im Rahmen eines Beihilfeverfahrens | - | 1,1 | - | +1,1 | X |
| Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt | 0,3 | 0,3 | 0,3 | -0,001 | -0,2 |
Zinsen: Die Haushaltsansätze basieren auf dem bestehenden Schuldenportfolio, der zur Finanzierung der Tilgungen und des Nettokreditbedarfs geplanten neuen Kreditaufnahme, den bestehenden und geplanten Swapverträgen und der voraussichtlichen Kassenfinanzierung. Im Bundeshaushalt 2008 wurden 40,2 Mrd. € für Zinsausgaben aufgewandt. Das entspricht einem Anteil von 14,2 % an den Ausgaben des Bundes insgesamt. Im Vergleich zum Ist-Ergebnis für das Jahr 2007 sind die Ausgaben für Zinsen wegen der weiter gestiegenen Verschuldung des Bundes um 1,4 Mrd. € gestiegen. Die Ist-Ausgaben für 2008 lagen jedoch aufgrund der Zinsentwicklung um 1,6 Mrd. € unter dem veranschlagten Soll von 41,8 Mrd. €. Besonders die im 2. Halbjahr 2008 stark gesunkenen Zinssätze führten dazu, dass die noch im Jahr 2008 fälligen kurzfristigen Zinsen unter den geplanten Ansätzen lagen.
Wohnungswesen:Im Rahmen der durch die Föderalismusreform vollzogenen Entflechtung von Mischfinanzierungstatbeständen wurden die Finanzhilfen zur sozialen Wohnraumförderung des Bundes zum 1. Januar 2007 beendet. Die Länder erhalten als befristeten Ausgleich für den Wegfall der bisherigen Bundesmittel bis 2013 jährliche Kompensationszahlungen in Höhe von 518,2 Mio. €, die zweckgebunden für investive Maßnahmen der sozialen Wohnraumförderung einzusetzen sind.
Zusätzlich wird die Wohnraumsanierung und -modernisierung über mehrere Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau gefördert. Einen Schwerpunkt bildet hierbei das im Februar 2006 gestartete neue CO2-Gebäudesanierungsprogramm. Mit ihm werden die bisherigen Fördermaßnahmen des Bundes zur Gebäudesanierung mit verbesserten Programmbedingungen fortgeführt und darüber hinaus erheblich ausgeweitet. Energetische Maßnahmen an Wohngebäuden werden ab dem Jahr 2007 auch durch Investitionszuschüsse gefördert. Ferner werden ab 2007 zusätzlich energetische Maßnahmen bei kommunalen Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten durch Kreditverbilligungen gefördert. Zugunsten des über die KfW Förderbank abzuwickelnden Programmteils (Investitionskredite, -zuschüsse zur energetischen Gebäudesanierung) werden von 2006 bis 2009 insgesamt 5,0 Mrd. € Programmmittel bereitgestellt; das Programm wird bis 2011 mit weiteren Mittel fortgeführt. Des Weiteren werden Wohnungsunternehmen nach der Verordnung zum Altschuldenhilfe-Gesetz (AHGV) finanziell unterstützt.
Städtebauförderung:Zur Förderung des Städtebaus gewährt der Bund den Ländern gemäß Artikel 104 b Grundgesetz Finanzhilfen. Die Förderung erfolgt bundesweit auf klassische Weise im Rahmen von Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Daneben gibt es weitere Programme zur Lösung spezieller Probleme, wie die Programme Soziale Stadt, Stadtumbau West und Stadtumbau Ost und Denkmalschutz Ost. Weiterhin wurde 2008 der Investitionspakt Bund-Länder-Gemeinden als Sonderprogramm aufgelegt. Dieses Programm zur energetischen Sanierung und baulichen Erweiterung der sozialen Infrastruktur richtet sich insbesondere an finanzschwache Kommunen und wurde überaus rege nachgefragt. Daneben startete 2008 das Programm „Innenentwicklung der Städte und Gemeinden“. Im Rahmen der Altschuldenhilfeverordnung leistet der Bund einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der von Leerständen betroffenen Wohnungswirtschaft in den neuen Ländern (rund 1,1 Mrd. € bis 2012).
Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung:Auf dem Gebiet des Gesundheitswesens werden insbesondere das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, das Robert Koch Institut, das Paul-Ehrlich-Institut, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information in ihrer Arbeit unterstützt und gefördert.
In erheblichem Umfange wurden Mittel für Förderprogramme im Bereich Umwelt- und Naturschutz sowie Mittel für das Umweltbundesamt, das Bundesamt für Naturschutz und das Bundesamt für Strahlenschutzausgegeben. Ziel der Umweltpolitik ist die ökologische Modernisierung, die sich am Leitbild der Nachhaltigkeit orientiert. Die Verbesserung der sozialen und ökonomischen Lebensbedingungen für alle Menschen muss in Einklang gebracht werden mit dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen unter Berücksichtigung der Belange künftiger Generationen.
Postbeamtenversorgungskasse: Ehemalige Postbeamte erhalten Versorgungs- und Beihilfeleistungen von der Postbeamtenversorgungskasse. Die Finanzierung der Gesamtleistungen tragen der Bund und die Postnachfolgeunternehmen. Die Postbeamtenversorgungskasse hatte in den Jahren 2005 und 2006 Forderungen verkauft und so ihren Bedarf in den Jahren 2005 bis 2007 noch fast vollständig ohne Bundeszuschüsse decken können. Ab 2008 setzen die Zahlungsverpflichtungen des Bundes wieder in vollem Umfang ein. Hierfür wurden im Jahr 2008 6,1 Mrd. € ausgegeben.
Darlehen an die KfW zum Ausgleich der mit dem Zuweisungsgeschäft IKB verbundenen Nachteile: Der Bund hatte die KfW im Februar 2008 beauftragt, zur Rettung der IKB - Deutsche Industriebank AG kapitalstärkende Maßnahmen zu ergreifen, um Risiken für den Finanzsektor und die deutsche Volkswirtschaft abzuwenden. Zum Ausgleich daraus entstehender Verluste erhielt die KfW vom Bund ein bedingt rückzahlbares unverzinsliches Darlehen im Nominalwert von 1,2 Mrd. €. Im Haushaltsvollzug konnte dies nahezu vollständig durch die Vereinnahmung bei der KfW thesaurierter Dividendeneinnahmen ausgeglichen werden. Die Erlöse wurden bei den Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen im Bundeshaushalt verbucht.
Erstattungen an die Deutsche Post AG im Rahmen eines Beihilfeverfahrens: Der Bund hat der Deutschen Post AG (DP-AG) am 1. August 2008 einen Betrag in Höhe von 1,067 Mrd. € erstattet. Hintergrund ist ein Beihilfeverfahren der EU-Kommission. Das Europäische Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften hatte kurz zuvor eine Beihilfeentscheidung der EU-Kommission aus dem Jahre 2002 aufgehoben. Daraus ergab sich ein Rückerstattungsanspruch der DP-AG.
Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt:Die Treuhandanstalt hat Ende 1994 ihre Kernaufgabe, die Privatisierung ostdeutscher Unternehmen, weitgehend abgeschlossen. Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BvS) hat die Aufgaben, die sie von der Treuhandanstalt übernommen hat, inzwischen fast vollständig erledigt. Wie bisher konnte sie ihre Ausgaben durch eigene Einnahmen decken und ist auch 2008 ohne Zuwendungen ausgekommen. Die Zuwendungen gingen an die Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH, die Energiewerke Nord GmbH und die Gesellschaft zur Verwahrung und Verwertung von stillgelegten Bergwerksbetrieben mbH.
Tabelle 14 gibt einen Überblick über die Einnahmen des Bundes im Jahr 2008. Die Einnahmen des Bundes (ohne Nettokreditaufnahme und Münzeinnahmen) betrugen im Jahr 2008 270,5 Mrd. €. Das Vorjahresergebnis von 255,7 Mrd. € wurde um 14,8 Mrd. € (+5,8%) übertroffen. Den weitaus größten Anteil an den Einnahmen insgesamt hatten die Steuereinnahmen mit 239,2 Mrd. € oder 88,4 %. Die sonstigen Einnahmen beliefen sich im Jahr 2008 auf 31,2 Mrd. €, was einem Anteil von 11,6 % an den Einnahmen insgesamt entspricht. Aus reinen Bundessteuern wurden 86,3 Mrd. € - das entspricht einem Anteil von 31,9 % - eingenommen. Zur Deckung des Finanzierungssaldos aus Ausgaben und Einnahmen war eine Nettokreditaufnahme in Höhe von 11,5 Mrd. € und Münzeinnahmen in Höhe von 0,3 Mrd. € erforderlich.
| Aufgabenbereich | Soll 2008 | Januar bis Dezember 2008 | Januar bis Dezember 2007 | Veränderung gegenüber Vorjahr | |
|---|---|---|---|---|---|
| in Mrd. €1 | in % | ||||
| 1 Differenzen durch Rundung möglich. | |||||
| 2 Abzugsbeträge sind Zahlungen, die aus dem Steueraufkommen des Bundes geleistet werden. | |||||
| Quelle: Bundesministerium der Finanzen. | |||||
| Einnahmen | 271,1 | 270,5 | 255,7 | +14,8 | +5,8 |
| darunter: | |||||
| Steuern | 238 | 239,2 | 230,1 | +9,2 | +3,9 |
| 191,7 | 193,5 | 184,3 | +9,3 | +5,0 |
| 59,9 | 60,3 | 56 | +4,3 | +7,7 |
| 12,7 | 13,9 | 10,6 | +3,3 | +30,6 |
| 7,1 | 8,3 | 6,9 | +1,4 | +20,2 |
| 5,3 | 5,9 | 4,9 | +1,0 | +20,4 |
| 8,9 | 7,9 | 11,5 | -3,5 | -30,8 |
| 96,6 | 95,8 | 92,8 | +3,1 | +3,2 |
| 1,2 | 1,3 | 1,6 | -0,3 | -16,9 |
| 87,9 | 86,3 | 85,7 | +0,6 | 0,7 |
| 40,3 | 39,2 | 39 | +0,3 | 0,8 |
| 14,1 | 13,6 | 14,3 | -0,7 | -4,8 |
| 12,8 | 13,1 | 12,3 | +0,8 | +6,5 |
| 10,5 | 10,5 | 10,3 | +0,1 | +1,4 |
| 6,6 | 6,3 | 6,4 | -0,1 | -1,5 |
| 2,2 | 2,1 | 2,0 | +0,2 | +8,5 |
| 1,0 | 1,0 | 1,1 | -0,1 | -7,2 |
| 0,5 | 0,5 | 0,4 | +0,1 | +15,1 |
| 0,001 | 0,002 | 0,001 | 0,0001 | +10,0 |
| Abzugsbeträge2 | -41,7 | -40,6 | -39,9 | -0,7 | +1,7 |
| Ergänzungszuweisungen an Länder | -14,7 | -14,9 | -14,9 | +0,1 | -0,7 |
| Zuweisungen an Länder gemäß Gesetz zur Regionalisierung des ÖPNV aus dem Energiesteueraufkommen | -6,6 | -6,7 | -6,7 | +0,0 | -0,5 |
| Mehrwertsteuer-Eigenmittel der EU | -4,1 | -3,7 | -3,9 | +0,2 | -4,9 |
| BNE-Eigenmittel der EU | -16,2 | -15,3 | -14,3 | -1,0 | +7,0 |
| Sonstige Einnahmen | 33,1 | 31,2 | 25,7 | +5,6 | +21,7 |
| darunter: | |||||
| 3,5 | 3,5 | 3,5 | - | X |
| 12,5 | 7,7 | 6,7 | 1,0 | +15,0 |
| - | 0,9 | - | +0,9 | X |
| - | - | 1,9 | -1,9 | X |
| 5,0 | 5,0 | - | +5,0 | X |
Bundesanteile an Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuerumlage: Die Bundesanteile an den Gemeinschaftsteuern bilden die Hauptfinanzierungsquelle des Bundes (71,6 % der Einnahmen). Die Gemeinschaftsteuern umfassen die Lohn- und Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die nicht veranlagten Steuern vom Ertrag sowie die Steuern vom Umsatz und den Zinsabschlag. Grundlage für die Aufteilung des Steueraufkommens ist Artikel 106 Grundgesetz. Die Erträge der Gemeinschaftssteuern werden auf Basis unterschiedlicher Vergabeschlüssel zwischen Bund, Ländern und Gemeinden aufgeteilt.
Tabelle 15 zeigt den rechnerischen Anteil der Gebietskörperschaften am Aufkommen der Gemeinschaftsteuern und der Gewerbesteuerumlage im Jahr 2008 in Prozent:
| Gemeinschaftsteuer nach Artikel 106 Grundgesetz | Bund | Länder | Gemeinden |
|---|---|---|---|
| Quelle: Bundesministerium der Finanzen. | |||
| Lohn- und Einkommensteuer | 42,5 | 42,5 | 15,0 |
| nicht veranlagte Steuern vom Ertrag | 50,0 | 50,0 | - |
| Steuern vom Umsatz | 54,7 | 43,3 | 2,0 |
| Zinsabschlag | 44,0 | 44,0 | 12,0 |
| Körperschaftsteuer | 50,0 | 50,0 | - |
| Gewerbesteuerumlage | 23,1 | 76,9 | - |
Auf die Steuereinnahmen insgesamt hatte die aktuelle konjunkturelle Entwicklung fast noch keine Auswirkungen. Allerdings spiegelt sich bei Betrachtung der Entwicklung des Aufkommens aus der Körperschaftsteuer (-3,5 Mrd. € oder +30,8 %) neben der Reaktion auf die Unternehmensteuerreform auch die verschlechterte Gewinnentwicklung zum Jahresende wider. Die verbesserte Lage auf dem Arbeitsmarkt in Verbindung mit Lohnsteigerungen haben für das Jahr 2008 zu einer dynamischen Entwicklung der Bundesanteile aus Einnahmen aus der Lohnsteuer geführt (+4,3 Mrd. € oder +7,7 %). Auch für die veranlagte Einkommensteuer kam es 2008 wie auch 2007 zu einem enormen Anstieg der Anteile des Bundes am Aufkommen (+3,3 Mrd. € oder +30,6 %). Ausschlaggebend wirkten sich hier neben einer guten Gewinnentwicklung insbesondere die verminderte Auszahlung der Eigenheimzulage und der Rückgang der Erstattungen an veranlagte Arbeitnehmer wegen Steuerrechtsänderungen aus. Zinsabschlag und Steuern vom Umsatz haben ebenfalls zu der insgesamt positiven Entwicklung der Steuereinnahmen beigetragen.
Bundessteuern: Das Steueraufkommen der Bundessteuern steht allein dem Bund zu. Hierbei handelt es sich insbesondere um das Steueraufkommen aus den Verbrauchsteuern, der Versicherungsteuer und dem Solidaritätszuschlag. Dieser wird als Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer in Höhe von 5,5 % erhoben. Mit einem Plus von nur 0,6 Mrd. € oder 0,7 % war bei den reinen Bundessteuern im vergangenen Jahr fast eine Stagnation zu verzeichnen.
Abzugsbeträge sind Zahlungen die aus dem Steueraufkommen des Bundes geleistet werden.
Bundesergänzungszuweisungen an die Länder:
Seit dem 1. Januar 2005 kommt das Ausgleichssystem auf der Grundlage des Maßstäbegesetzes und des neuen Finanzausgleichsgesetzes zur Anwendung. Letzteres sieht vor, dass der Bund Bundesergänzungszuweisungen an bestimmte Länder leistet. Leistungsschwache Länder, deren Finanzkraft nach Länderfinanzausgleich unter 99,5 % der Finanzkraft der Ländergesamtheit liegt, erhalten allgemeine Bundesergänzungszuweisungen. Darüber hinaus werden drei Arten von Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen gewährt:
Zuweisungen an die Länder gemäß Gesetz zur Regionalisierung des ÖPNV aus dem Energiesteueraufkommen: Im Rahmen der Bahnstrukturreform sind ab 1996 die Aufgabenverantwortung und damit die Ausgabenverantwortung für den Schienenpersonennahverkehr der Deutschen Bahn AG vom Bund auf die Länder übergegangen. Dafür steht ihnen gemäß Artikel 106 a Grundgesetz ein Anteil aus dem Energiesteueraufkommen des Bundes zu. Im Jahr 2008 erhielten die Länder 6,675 Mrd. €. Ab 2009 steigen die Mittel gemäß Regionalisierungsgesetz (RegG) jährlich um 1,5 %. Die Verwendung der Mittel weisen die Länder jährlich nach.
Zuweisungen an die Europäische Union nach Bruttonationaleinkommen (BNE): Neben den Zöllen, den Agrarabgaben und den Mehrwertsteuer-Eigenmitteln gehören die BNE-Eigenmittel zu den eigenen Einnahmen der Europäischen Union. Der Ansatz für das Jahr 2008 beruht auf dem Eigenmittelbeschluss vom 29. September 2000. Die Eigenmittelobergrenze wird bis zum Jahr 2013 weiterhin bei 1,24% des EU-BNE liegen.
Sonstige Einnahmen
Bundesbankgewinn: Gemäß § 27 Nr. 2 Bundesbankgesetz hat die Deutsche Bundesbank den Jahresüberschuss an den Bund abzuführen. Die Abführung erfolgt jährlich nachträglich für das vorangegangene Geschäftsjahr. Der ausgewiesene Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2007 betrug 4,285 Mrd. €. Es wurde ein Betrag von 3,5 Mrd. € im Bundeshaushalt 2008 vereinnahmt. Der übersteigende Betrag von 0,785 Mrd. € wurde - wie es die gesetzliche Regelung seit 1999 vorschreibt - zur Schuldentilgung beim Erblastentilgungsfonds (ELF) eingesetzt.
Darlehensrückflüsse (Beteiligungen): Die Einnahmen lagen im Jahr 2008 bei 8,6 Mrd. €. Das sind 3,9 Mrd. € weniger als im Soll veranschlagt und 1,9 Mrd. € mehr als im Jahr 2007. Die geringeren Einnahmen gegenüber dem Soll ergeben sich vor allem aus nicht realisierten Privatisierungserlösen infolge der Finanzmarktkrise und der dadurch gegebenen Kapitalmarktsituation in einem Umfang von rund 6 Mrd. €. Dazu gehören u. a. der verschobene Börsengang der Deutschen Bahn AG und der zurückgestellte Verkauf der TLG Immobilien GmbH. Diese Mindereinnahmen konnten an anderer Stelle kompensiert werden
Erlöse aus der Veräußerung von Berechtigungen gemäß Treibhausgasemissionsgesetz (sog. CO2-Emissionszertifikate): Mit Beginn der 2. Handelsperiode des europäischen CO2-Emissionshandels werden CO2-Zertifikate nicht mehr vollständig kostenlos an die Anlagenbetreiber vergeben. Das deutsche Zuteilungsgesetz sieht vor, dass in den Jahren 2008 bis 2012 jeweils rd. 40 Mio. Zertifikate veräußert werden.
Aussteuerungsbetrag der BA / Eingliederungsbeitrag der BA: Mit dem SGB II waren ab 1. Januar 2005 Leistungen zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt vom Haushalt der BA in den Bundeshaushalt verlagert worden. Im Gegenzug hatte die BA einen Aussteuerungsbetrag an den Bundeshaushalt entrichtet. Der Aussteuerungsbetrag wurde zum Ende des Jahres 2007 abgeschafft. Stattdessen leistet die BA ab dem Jahr 2008 an den Bund einen neuen Eingliederungsbeitrag. Dieser Beitrag hat ein Volumen von 50 % der jeweiligen Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Ist-Eingliederungsbudget des Vorjahres). So wird ein Anreiz für die BA gesetzt, durch frühzeitige Eingliederungsmaßnahmen Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden und damit ihren Eingliederungsbeitrag zu vermindern. Diese Anstrengungen lohnen sich für die BA auch dann, wenn ihre Wirkung nicht sofort einsetzt. Zudem bleibt auch weiterhin eine Ausgleichskomponente erhalten, die daran anknüpft, dass die BA durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe von bis dahin erbrachten Eingliederungs- und Verwaltungsleistungen für Langzeitarbeitslose entlastet worden ist. Im Jahr 2008 beträgt der Eingliederungsbeitrag 5 Mrd. €.