Finanz-, Haushalts- und Wirtschaftspolitik18.02.2009  

Bessere Einlagensicherung in Deutschland

Kabinett beschließt Gesetz zur Umsetzung der EU-Einlagensicherungsrichtlinie

Bank bei Beratungsgespräch Quelle: copyright: colourbox.com
Einlagensicherungsgesetz

Am 18. Februar 2009 beschloss das Kabinett einen Gesetzentwurf, der Änderungen des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes beinhaltet. Der „Gesetzentwurf zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes und anderer Gesetze“ wurde vom Bundesfinanzministerium vorgelegt.

Änderung der EU-Einlagensicherungsrichtlinie

Das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz ist wichtiger Baustein zur Stärkung des Vertrauens in das deutsche Kredit- und Wertpapierwesen: Mit dem neuen Gesetzentwurf soll eine Änderung der EU-Einlagensicherungsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt werden.

Aufgrund der weltweiten Finanzkrise hatten sich das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union [Glossar] im Dezember 2008 auf eine Änderung der EU-Einlagensicherungsrichtlinie von 1998 geeinigt. Spätestens ab dem 30. Juni 2009 soll die Mindestdeckung für Einlagen auf 50.000 Euro [Glossar] angehoben und die bisherige Selbstbeteiligung von Anlegern in Höhe von 10 % abgeschafft werden.

Ab dem 31. Dezember 2010 ist eine weitere Anhebung auf 100.000 Euro und eine Verkürzung der Auszahlungsfrist auf höchstens 30 Arbeitstage vorgesehen.

Finanzplatz Deutschland wettbewerbsfähig erhalten

Die Bundesregierung hatte im Oktober 2008 angekündigt, Vorschläge zur Verbesserung der Einlagensicherung [Glossar] zu entwickeln und die Regelungen zur Finanzierung der Entschädigungseinrichtungen konkreter auszugestalten.

Leistungsstarke Entschädigungseinrichtungen sind ein wichtiger Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutschland. Vor diesem Hintergrund enthält der vorliegende Gesetzentwurf verbesserte Regelungen zur Früherkennung von Risiken und der Schadensprävention druch die Entschädigungseinrichtungen.

Multimedia 12.11.2009

Kuppel des Bundestags Quelle: Bundesministerium der Finanzen Bitte aktivieren Sie Javascript.

Die finanzpolitische Strategie der Bundesregierung