BMF-Startseite19.12.2007  

Mehr Transparenz im Finanzbereich

Risikobegrenzungsgesetz im Bundestag

Börsenszene

Der rasante Anstieg der Finanzinvestitionen in den vergangenen Jahren stellt die Akteure an den Kapitalmärkten vor neue Herausforderungen.

Es gilt, Transparenz und rechtliche Voraussetzungen zu schaffen, um das Finanzsystem zu stabilisieren und um Unternehmen wie Investoren vor Risiken zu schützen. Mit dem Risikobegrenzungsgesetz liegt dem Bundestag nun ein Paket mit insgesamt acht Maßnahmen vor.

Die Bundesregierung verfolgt damit konsequent die Leitlinie des Koalitionsvertrages, den Finanzplatz Deutschland zu stärken. Im Idealfall müssen die Rahmenbedingungen so gestaltet sein, dass gesamtwirtschaftlich unerwünschte Aktivitäten von Finanzinvestoren erschwert oder sogar verhindert werden, ohne effiziente Finanz- und Unternehmenstransaktionen zu beeinträchtigen.

Um dies zu erreichen, müssen vor allem die Akteure über eine breite und ausreichend gesicherte Basis an Informationen verfügen. Falsch wäre es hingegen, die Handlungsmöglichkeiten der Finanzinvestoren einzuschränken. In diesem Fall würden sie vor allem auf das Ausland ausweichen – eine deutliche Schwächung des Finanzplatzes Deutschland.

Die wichtigsten Punkte des Risikobegrenzungsgesetzes, das im Frühjahr 2008 in Kraft treten soll, sind: 


Transparenz durch klare Meldepflichten

  • Herausforderung: Die kapitalmarktrechtlichen Vorschriften zum abgestimmten Verhalten bereiten in der Praxis Schwierigkeiten. Beteiligungsverhältnisse werden derzeit nur unvollständig oder zeitlich versetzt wiedergegeben.
  • Lösung: Die gesetzlichen Vorschriften zum abgestimmten Verhalten werden erweitert und konkretisiert. Aktionäre müssen künftig Ziele und Herkunft der Mittel offen legen, sobald sie 10 Prozent eines Unternehmens gekauft haben. Die Meldepflichten werden verschärft, Stimmrechte aus Aktien und Optionen müssen künftig zusammengerechnet werden.


Hedgefonds und Private-Equity-Fonds werden intensiver beobachtet

  • Herausforderung: Als Kreditgeber für diese Fonds treten neben anderen Finanzmarktakteuren auch Banken auf. Die Finanzmärkte [Glossar] sind global eng verwoben. Dies birgt die Gefahr systemischer Risiken. Das bedeutet: Einzelne Ausfälle können wie in einem Dominoeffekt andere Ausfälle nach sich ziehen und so das globale Gleichgewicht aus den Angeln heben.
  • Lösung: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Bundesbank werden noch intensiver die Fonds beobachten und analysieren sowie mögliche negative Auswirkungen auf den Bankensektor in den Blick nehmen.


Besserer Schutz der Kreditnehmer vor Weiterverkauf der Kredite

  • Herausforderung: Banken bündeln Forderungen aus Krediten, unter anderem Hypothekendarlehen und Privatkundenkredite, und verkaufen diese weiter. Mögliche Konsequenz für den Privatkunden: Er hat einen neuen Gläubiger vor sich, ohne darüber informiert zu sein.
  • Lösung: Banken sollen künftig Darlehen anbieten, die nicht veräußert werden dürfen. Der Kreditgeber soll künftig verpflichtet sein, den Darlehensnehmer rechtzeitig vor einer Änderung des Kreditvertrages zu unterrichten. Wird eine Kreditforderung abgetreten oder findet ein Wechsel in der Person des Dar-lehensgebers statt, muss der Kunde künftig unverzüglich darüber informiert werden.


Aktionäre, die gegen Mitteilungspflichten verstoßen, werden stärker sanktioniert

  • Herausforderung: Gesetzliche Mitteilungspflichten gibt es bereits. Die Sanktionen bei Verstößen sind jedoch nicht scharf genug.
  • Lösung: Künftig sollen bei nicht frist- oder ordnungsgemäßer Meldung die Aktieninhaber ihr Stimmrecht für 6 Monate verlieren. Beschäftigte bei nicht börsennotierten Unternehmen sollen bei einer Übernahme genauso informiert werden wie die von börsennotierten Unternehmen.