
Achtung: Betrüger versenden E-Mails im Namen des Bundeszentralamts für Steuern
Die Finanzmärkte an den Kosten der Krise beteiligen

Die Finanz- und Wirtschaftskrise sowie die Stabilisierung des Euro [Glossar] haben die öffentlichen Haushalte [Glossar] stark belastet und erhebliche Kosten verursacht. Für die Bundesregierung steht fest, dass auch die Finanzmärkte [Glossar] an der Bewältigung der Krise beteiligt werden sollen. Zu diesem Zweck wird sich die Bundesregierung für die Einführung einer internationalen Finanzmarktsteuer einsetzen. Die genaue Ausgestaltung ist noch offen. Diskutiert werden verschiedene Formen der Finanztransaktionssteuer sowie der Finanzaktivitätssteuer, die vom Internationalen Währungsfonds (IWF) vorgeschlagen wurde.
Zusätzlich zur Bankenabgabe [Glossar], die als Polster für zukünftige Krisen geschaffen wird, soll durch eine Finanzmarktsteuer ein weiteres Instrument geschaffen werden, das zur Kostendeckung in der derzeitigen Krise beiträgt und gleichzeitig risikoreiche Spekulationsgeschäfte eindämmt.
Eine Finanztransaktionssteuer könnte die Besteuerung des gesamten Handels an organisierten Börsen beinhalten also Devisen, Aktien und Anleihen sowie den Handel mit Derivaten. Eine zentrale Idee ist, die Besteuerung gering zu halten. Gängige Vorschläge zur Höhe des Steuersatzes gehen von 0,01 Prozent bis 0,1 Prozent des jeweiligen Kurswertes aus. Zusätzlich ist eine Besteuerung nach Risikogehalt des Geschäftes denkbar.
Vorteile der Finanztransaktionssteuer:
Gegen eine Finanztransaktionssteuer bestehen keine rechtlichen Einschränkungen oder Bedenken, da sie als Kapitalverkehrssteuer eingeführt werden könnte. Eine Einführung gestaltet sich für die meisten Marktsegmente einfach, da diese über Standardsysteme abgewickelt werden.
Die Einführung einer Finanzaktivitätssteuer geht auf einen Vorschlag des Internationalen Währungsfonds (IWF) zurück. Die Bemessungsgrundlage für eine Finanzaktivitätssteuer wären Gewinne und Gehaltssummen der Banken.
Sowohl die Finanztransaktionssteuer wie auch die Finanzaktivitätssteuer sind als ergänzende Instrumente zur beschlossenen Bankenabgabe denkbar. Ein wesentlicher Punkt bei der Entscheidung für eines der dargestellten Modelle ist die politische Durchsetzbarkeit auf europäischer bzw. internationaler Ebene.