Zum 1. Juli 2009 gehen die Ertrags- und Verwaltungskompetenz für die Kfz-Steuer [Glossar] verfassungsrechtlich geregelt von den Ländern auf den Bund über. Ansprechpartner für konkrete Einzelfälle bleibt jedoch nach wie vor das örtlich zuständige Finanzamt. Das Emissionsverhalten wird von den Verkehrsbehörden verbindlich festgestellt; die Besteuerung knüpft daran an.
Entsprechende Fragen beantworten die jeweils zuständigen Landesbehörden.
