Kraftfahrzeugsteuer20.03.2009  

Kfz-Steuer für Nutzfahrzeuge

 

Zum 1. Juli 2009 gehen die Ertrags- und Verwaltungskompetenz für die Kfz-Steuer [Glossar] verfassungsrechtlich geregelt von den Ländern auf den Bund über. Ansprechpartner für konkrete Einzelfälle bleibt jedoch nach wie vor das örtlich zuständige Finanzamt. Das Emissionsverhalten wird von den Verkehrsbehörden verbindlich festgestellt; die Besteuerung knüpft daran an.

 

Entsprechende Fragen beantworten die jeweils zuständigen Landesbehörden.

KFZ Steuer für Nutzfahrzeuge; Quelle: Bundesministerium der Finanzen
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