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Der Begriff stammt ursprünglich aus der Forstwirtschaft: Danach wird ein Wald nachhaltig genutzt, wenn nur so viel Holz geschlagen wird, wie auch nachwächst. Dieses Prinzip wurde von der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung (Brundtland-Kommission, benannt nach der ehemaligen norwegischen Ministerpräsidentin Gro Harlem Brundtland) auf die Bereiche Wirtschaft und Gesellschaft übertragen. "Nachhaltige Entwicklung beschreibt eine Entwicklung, die den Bedürfnissen der gegenwärtig lebenden Menschen entspricht, ohne die Fähigkeiten zukünftiger Generationen zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse zu gefährden".
Im deutschen Sprachraum wurde der Begriff der "Nachhaltigkeit" zum ersten Mal 1713 durch Hans Carl von Carlowitz (1645 - 1714) im forstwirtschaftlichen Zusammenhang verwendet. Die Notwendigkeit eines nachhaltigen Waldbaus entstand durch den zunehmenden industriellen Holzbedarf, der ansonsten zu einer Übernutzung der Wälder geführt hätte. Die rein ressourcenökonomische Interpretation von Nachhaltigkeit hatte bis weit ins 20. Jahrhundert Bestand. In den letzten Jahrzehnten hat sich der Begriff der Nachhaltigkeit mehr und mehr von seiner fachspezifischen Bedeutung gelöst und ist zu einem alle Felder der Politik verbindenden Leitkonzept geworden. Im übergreifenden Sinne bewertet "Nachhaltigkeit" gegenwärtiges Denken und Handeln unter dem Gesichtspunkt, die Lebenssituation der heutigen Generationen zu verbessern, ohne die Zukunftsperspektiven der kommenden Generationen zu verschlechtern.
Die UN-Konferenz 1992 in Rio de Janeiro hat dieses Prinzip zur Maxime allen gesellschaftlichen Handelns in der globalisierten Welt erhoben. Danach ist nachhaltige Entwicklung ein normativ-ethisches Konzept, das in vielfältiger Beziehung zu den gesellschaftlichen Grundwerten Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität steht. Sie sollen nach heutigem Verständnis nicht nur zwischen den einzelnen Menschen und gesellschaftlichen Gruppen geübt werden, sondern auch zwischen Ländern und Kontinenten. Im Einzelnen leiten sich daraus drei Verantwortlichkeiten ab, die den Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung bestimmen sollen:
Die Enquête-Kommission des 12. Deutschen Bundestages "Schutz des Menschen und der Umwelt" hat das Drei-Säulen-Modell der nachhaltigen Entwicklung formuliert. Es geht vor der integrativen und gleichberechtigten Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer und sozialer Belange aus. Eine Umsetzung dieser Vorstellung heißt, das Modell der ökologischen und sozialen Marktwirtschaft überall auf der Welt zum Grundgerüst einer nachhaltigen Entwicklung werden zu lassen.
Die Bundesregierung einen "Rat für Nachhaltige Entwicklung" einberufen, dem Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Umweltverbänden angehören. Aufgabe des Rates ist es, die Bundesregierung bei der Entwicklung einer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie zu beraten.
Informationen des Rates für Nachhaltige Entwicklung [Extern]