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Eine Steuer mit dem Namen "Ökosteuer" gibt es eigentlich nicht. Der Begriff wird jedoch im Zusammenhang mit der "Ökologischen Steuerreform" verwendet und hat sich im allgemeinen Sprachgebrauch verfestigt. Mit der ökologischen Steuerreform 1999 verfolgte die Bundesregierung das Ziel den Energieverbrauch bzw. umweltschädliches Verhalten finanziell zu sanktionieren und mit den Steuereinnahmen die Lohn(neben)kosten zu senken bzw. zu stabilisieren.
Ziel der am 1. April 1999 in Kraft getretenen Ökologischen Steuerreform war es,
Die letzte Stufe der fünfstufigen so genannten Ökosteuer wurde 2003 wirksam. Damit war das Projekt "Ökologische Steuerreform" abgeschlossen. In den Jahren 2003 und 2004 wurden noch Änderungen vorgenommen, die im Wesentlichen auf den Abbau von Subventionen zielten.
Mit dem am 1. August 2006 in Kraft getretenen Gesetz zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes vom 15. Juli 2006 wurde das bisherige Mineralölsteuergesetz durch ein grundlegend neu gestaltetes Energiesteuergesetz abgelöst und das Stromsteuerrecht geändert. Dabei wurden jedoch die bis dahin geltenden Regelsteuersätze nicht geändert, weil zum einen das durch die Maßnahmen im Rahmen der Ökologischen Steuerreform erzielte Steueraufkommen weiterhin für alterssicherungspolitische Mehrleistungen insbesondere zur Beitragssatzentlastung in der Rentenversicherung benötigt wird, zum anderen als Beitrag zu stabilen Energiepreisen.
Die Neuregelung der Energiebesteuerung wird durch das Biokraftstoffquotengesetz ergänzt, das nach Zustimmung des Bundestages am 26. Oktober 2006 am 1. Januar 2007 in Kraft getreten ist.