Anwendung der BFH-Urteile vom 10. Juli 2008 - VI R 21/07 - und vom 9. Juli 2009 - VI R 21/08 -
Mit dem BMF-Schreiben wird zur Frage, wann eine berufliche Tätigkeit des Arbeitnehmers außerhalb einer betrieblichen Einrichtung des eigenen Arbeitgebers eine Auswärtstätigkeit begründet und wann sie an einer regelmäßigen Arbeitsstätte erfolgt, Stellung genommen.