BMF-Schreiben Ergebnisse06.09.2011  

Umsatzsteuer; Grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Luftverkehr (§ 26 Abs. 3 UStG) - Verzeichnis der Länder, zu denen Gegenseitigkeit festgestellt ist (Stand: 1. September 2011)

Mit dem BMF-Schreiben wird das Verzeichnis der Länder, zu denen Gegenseitigkeit nach § 26 Abs. 3 UStG festgestellt ist, zum Stand vom 1. September 2011 neu herausgegeben. Das Verzeichnis tritt an die Stelle des Verzeichnisses zum Stand vom 1. Juli 2003.

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