Aktuelles28.01.2010  

Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften

Entwurf eines BMF-Schreibens

Aufgrund der technischen Weiterentwicklung von modernen Registrierkassen ist das BMF-Schreiben vom 9. Januar 1996 zum „Verzicht auf die Aufbewahrung von Kassenstreifen bei Einsatz elektronischer Registrierkassen“ in Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder inhaltlich grundlegend überarbeitet worden. An seine Stelle soll das anliegende BMF-Schreiben zur „Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften“ treten. Das BMF-Schreiben vom 9. Januar 1996 zum „Verzicht auf die Aufbewahrung von Kassenstreifen bei Einsatz elektronischer Registrierkassen“ soll für eine Übergangszeit weiter gelten.

Hiermit wird bis zum 26. Februar 2010 Gelegenheit gegeben, zum Entwurf des BMF-Schreibens zur „Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften“ Stellung zu nehmen.“

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