Bürgerfrage


Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP führt unter dem Stichwort "Steuervereinfachung" aus: "Wir werden insbesondere die Besteuerung von Jahreswagenrabatten für Mitarbeiter zügig auf ein realitätsgerechtes Maß bringen; in diesem Zusammenhang werden wir auch die Angemessenheit der Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung betrieblicher Fahrzeug(e) überprüfen".
Mit dem BMF-Schreiben [Glossar] vom 18. Dezember 2009 - IV C 5 - S 2334/09/10006 - (2009/0830813) - zur "Ermittlung des geldwerten Vorteils beim Erwerb von Kraftfahrzeugen vom Arbeitgeber in der Automobilbranche (§ 8 Absatz 3 EStG)" wurde die vor dem Semikolon stehende Ankündigung bezüglich der „Jahreswagenrabatte" umgesetzt. Etwaiger weiterer Handlungsbedarf bedarf - entsprechend der Aussage im Koalitionsvertrag - noch der Prüfung. Soweit Änderungen politisch beabsichtigt sind und rechtlich umgesetzt werden sollen, wird darüber berichtet werden. Dies bitte ich abzuwarten.