Bürgerfragen09.02.2010  

Bürgerfragen

Wird die Steuervereinfachung bei „Jahreswagenrabatten“ auch auf Dienstwagen ausgedehnt?

Bürgerfrage

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Die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von „Jahreswagenrabatten“ bei Autokäufen von Werksangehörigen soll nun der tatsächliche Anschaffungspreis und nicht mehr der Listenpreis des Fahrzeuges sein. Gibt es Überlegungen, diese Regelung auf Dienstwagenfahrer auszuweiten, um hier eine Ungleichbehandlung zu vermeiden und gerade den deutschen Autoherstellern einen zusätzlichen wirtschaftlichen Impuls zu geben?

Unsere Antwort
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP führt unter dem Stichwort "Steuervereinfachung" aus: "Wir werden insbesondere die Besteuerung von Jahreswagenrabatten für Mitarbeiter zügig auf ein realitätsgerechtes Maß bringen; in diesem Zusammenhang werden wir auch die Angemessenheit der Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung betrieblicher Fahrzeug(e) überprüfen".

Mit dem BMF-Schreiben [Glossar] vom 18. Dezember 2009 - IV C 5 - S 2334/09/10006 - (2009/0830813) - zur "Ermittlung des geldwerten Vorteils beim Erwerb von Kraftfahrzeugen vom Arbeitgeber in der Automobilbranche (§ 8 Absatz 3 EStG)" wurde die vor dem Semikolon stehende Ankündigung bezüglich der „Jahreswagenrabatte" umgesetzt. Etwaiger weiterer Handlungsbedarf bedarf - entsprechend der Aussage im Koalitionsvertrag - noch der Prüfung. Soweit Änderungen politisch beabsichtigt sind und rechtlich umgesetzt werden sollen, wird darüber berichtet werden. Dies bitte ich abzuwarten.

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