Abgabenordnung30.01.2012  

Änderung des Anwendungserlasses zur AO (AEAO)

Neue Regelung zu § 37 AO

Mit BMF-Schreiben vom 30. Januar 2012 wurde der Anwendungserlass zu § 37 Abgabenordnung (AEAO zu § 37) neu gefasst. Die allgemeinen Grundsätze zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis und insbesondere zum steuerlichen Erstattungsanspruch nach § 37 Abs. 2 AO werden nun unter Berücksichtigung der einschlägigen BFH-Rechtsprechung eingehender als bisher dargestellt.

Hinweis:

Gleichzeitig mit dieser Änderung des AEAO zu § 37 Abs. 2 wurden mit BMF-Schreiben vom 30. Januar 2012 - IV A 3 - S 0160/11/10001 - ausführliche Regelungen zur Bestimmung des Erstattungsanspruchs nach § 37 Abs. 2 AO bei Ehegatten und zur Erstattungsberechtigung sowie zur Reihenfolge der Anrechnung von Steuerzahlungen in Nachzahlungsfällen getroffen.

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