Das Flussdiagramm beschreibt den Ablauf eines außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens und beginnt mit dem Schritt der Bekanntgabe des Steuerbescheides an den Steuerpflichtigen. Wenn dieser weder Einspruch erhebt noch einen Antrag auf Berichtigung oder Änderung stellt, hat der Verwaltungsakt nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist Bestandskraft. Sollte der Steuerpflichtige Einspruch gegen seinen Steuerbescheid erheben, wird ein außergerichtliches Rechtsbehelfsverfharen und somit eine Prüfung seitens des Finanzamtes eingeleitet. Hierbei gibt es drei Lösungen: Entweder wird ein Abhilfe bzw Teilabhilfebescheid erstellt, bei dem das Finanzamt die Auffassung des Steuerpflichtigen in Teilen oder zur Gänze akzeptiert. Sollte das Finanzamt den Einspruch als unbegründet zurückweisen, wird eine Einspruchentscheidung oder eine Teileinspruchsentscheidung wirksam. Die dritte Option ist die Rücknahme des Einspruchs durch den Steuerpflichtigen.
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