Daten der Verwaltung für die Verwaltung: Behörde A, der die Daten und Nachweise vorliegen, stellt diese Behörde B bereit, die diese zur Bearbeitung des Antrags für eine Verwaltungsleistung braucht. Behörde A ist graphisch illustriert als Elterngeldstelle, Behörde B als Agentur für Arbeit. Die Datenbereitstellung ist illustriert als Grafik eines Antrags auf Elterngeld mit Pfeil zwischen den beiden Behörden und dem Text „zum Beispiel Einkommensdaten“.

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