Einsatz für Artenvielfalt:
Die Zollverwaltung wirkt bei der Überwachung der Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen (beziehungsweise Teilen oder Erzeugnissen daraus) nach den Bestimmungen des Artenschutzes mit. Dies gilt sowohl bei gewerblichen und privaten Sendungen als auch im Reiseverkehr. Werden artengeschützte Tiere oder Pflanzen verbotswidrig beziehungsweise ohne die erforderlichen Dokumente ein- oder ausgeführt, werden sie von der Zollbehörde beschlagnahmt.