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175 Jahre Deutschlandlied
Am 26. August 1841 verfasste der Dichter und Literaturprofessor August Heinrich Hoffmann von Fallersleben (1798-1874) auf der damals britischen Insel Helgoland das "Lied der Deutschen" als Ausdruck der Sehnsucht nach nationaler Einheit. Das mit der Melodie der Kaiserhymne Joseph Haydns (1732-1809) unterlegte Deutschlandlied wurde bereits am 1. September 1841 bei Hoffmann und Campe in Hamburg als Einzeldruck veröffentlicht. Hoffmann von Fallersleben hatte das dreistrophige Lied bewusst als demokratische Volkshymne konzipiert. Er trat damit für ein geeintes, freies Deutschland ein, das 1841 noch nicht existierte. Das Lied fiel rasch der Zensur zum Opfer. Erst 1922 erklärte Reichspräsident Friedrich Ebert (1871-1925) das Deutschlandlied zur deutschen Nationalhymne. Seit 1952 wird nur noch die auf der Briefmarke abgedruckte dritte Strophe als Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland gesungen.
Illustration und Gestaltung Postwertzeichen:
Professorin Daniela Haufe und Professor Detlef Fiedler, Berlin
Wert: 70 Cent