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Serie "Tag der Briefmarke"
150 Jahre Norddeutscher Postbezirk
Mit Inkrafttreten der Verfassung des Norddeutschen Bundes am 1. Juli 1867 übernahm das Generalpostamt in Berlin die Verwaltung des Postwesens als einheitliche Staatsverkehrsanstalt. Ihr Zuständigkeitsbereich wurde als „Norddeutscher Postbezirk“ bezeichnet, da zu ihm neben dem Gebiet des Norddeutschen Bundes auch die südlich des Mains gelegenen Gebiete des Großherzogtums Hessen gehörten.
Als am 1. Januar 1868 die Norddeutsche Post in Wirksamkeit trat, umfaßte das Postgebiet die altdeutschen Staaten Preußen, Sachsen, Braunschweig, Oldenburg, Mecklenburg-Schwerin und -Strelitz, Hamburg, Bremen, Lübeck sowie die von Preußen übernommenen Staaten Hannover, Schleswig-Holstein und das Thurn und Taxissche Postgebiet der thüringischen, hessischen und hohenzollernschen Staaten.
Die Jahre 1868 bis 1871 sind geprägt von einer Fülle an weitreichenden postalischen Veränderungen, von denen die meisten bis weit in die Zeit der Deutschen Reichspost hinein Gültigkeit behielten: Einheitliches Briefporto von 1 Groschen bzw. 3 Kreuzer für den einfachen Brief, Aufhebung der meisten Portofreiheiten, Einführung der Dienstmarken, der Correspondenzkarten, des Bücherbestellzettels, zahlreiche Auslandsverträge mit Gebührensenkungen und vieles andere mehr.
Gestaltung Postwertzeichen:
Ursula Lautenschläger, Berlin
Bildnachweis: Museumsstiftung Post und Telekommunikation, Archiv für Philatelie Bonn
Wert: 70 Cent