Polizeien des Bundes und der Länder

Die Bundesrepublik Deutschland ist grundgesetzlich zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger verpflichtet. Diesen Schutzauftrag zu erfüllen, ist Aufgabe zahlreicher Sicherheitsbehörden, in erster Linie aber der Polizei. Dabei gibt es nicht die Polizei, sondern zwei Polizeien auf Bundesebene - das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei - sowie 16 Länderpolizeien.
Die Länderpolizeien sind zuständig für Gefahrenabwehr („präventives Handeln“) und Strafverfolgung („repressives“ Handeln“) in ihrem jeweiligen Bundesland. Die uniformierten Schutz und Streifenpolizisten sind der erste Ansprechpartner vor Ort, wenn es darum geht, Gefahren abzuwehren. Die Kriminalpolizei hingegen verfolgt in erster Linie Straftaten, oft aus dem Bereich der schweren Kriminalität.
Auf Bundesebene ist das Bundeskriminalamt vor allem kriminalpolizeiliche Zentralstelle zur Informationssammlung und Verbindungsstelle ins Ausland sowie zu internationalen Polizeibehörden wie Europol. Die Bundespolizei schützt die Grenzen der Republik und gewährleistet die Sicherheit an Bahnhöfen und Flughäfen. Darüber hinaus unterstützt sie die Polizeien der Länder auf Anforderung.
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