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16.12.2015

Automatischer Informationsaustausch mit den Vereinigten Staaten von Amerika

  • Stand 16.12.2015
  • Typ Typ_BMFSchreiben

Mit diesem Schreiben gibt das BMF die am 30. November 2015 geschlossene Abmachung zwischen den zuständigen Behörden der Vereingten Staaten von Amerika undd der Bundesrepublik Deutschland bekannt. Artikel 3 Absatz 6 des FATCA-Abkommens vom 31. Mai 2013 sieht vor, dass die zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und der Vereinigten Staaten eine Vereinbarung schließen können, die das Verfahren zum automatische Informationsaustausch nach diesem FATCA-Abkommen näher festlegt. Die mit diesem Schreiben übersandte Abmachung gilt als eine solche Vereinbarung im Sinne des Artikel 3 Absatz 6 des FATCA-Abkommens.