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02.06.2017

Automatischer Informationsaustausch mit den Vereinigten Staaten von Amerika nach dem FATCA-Abkommen vom 31. Mai 2013; Veröffentlichung des amtlich vorgeschriebenen Datensatzes und Nichtbeanstandungsregelung bei Meldungen der Finanzinstitute für das Kalenderjahr 2016

  • Stand 02.06.2017
  • Typ Typ_BMFSchreiben

Die Bundesrepublik Deutschland und die USA haben sich darauf verständigt, durch gegenseitigen Informationsaustausch über Finanzkonten eine effektive Besteuerung sicherzustellen (FATCA-Abkommen). Die Übermittlung der auszutauschenden Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erfolgt nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz im Wege der Datenfernübertragung.