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22.06.2017

Automatischer Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen nach dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz - FKAustG; Bekanntmachung einer finalen Staatenaustauschliste im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG für den ersten automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen zum 30. September 2017

  • Stand 22.06.2017
  • Typ Typ_BMFSchreiben

Mit dem BMF-Schreiben vom 22. Juni 2017 werden die Staaten im Sinne des § 1 Absatz 1 FKAustG bekannt gegeben, mit denen der erste automatische Datenaustausch zum 30. September 2017 erfolgt und für welche die meldenden Finanzinstitute Finanzkontendaten erstmals zum 31. Juli 2017 dem BZSt zu übermitteln haben (finale FKAustG-Staatenaustauschliste 2017).