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18.06.2024

Weitere Verlängerung der Fristen zur Abgabe der Feststellungserklärungen und Anzeigen nach § 18 Außensteuergesetz (AStG) für das Feststellungsjahr 2022, dem ein Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft zugrunde liegt, das nach dem 31. Dezember 2021 beginnt

  • Stand 18.06.2024
  • Typ Typ_BMFSchreiben

Hierzu: BMF-Schreiben vom 11. September 2023.