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07.06.2022

Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Gesellschafterdarlehen (§ 17 Absatz 2a Einkommensteuergesetz (EStG)), Bürgschaftsregress- und vergleichbaren Forderungen

  • Stand 07.06.2022
  • Typ Typ_BMFSchreiben

Im Rahmen des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2451) wurde § 17 Absatz 2a EStG neu eingeführt, in dem in den Sätzen 1 bis 4 nunmehr normspezifisch die Anschaffungskosten einschließlich der nachträglichen Anschaffungskosten von Anteilen i. S. v. § 17 EStG definiert werden.