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30.01.2024

Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 Bewertungsgesetz (BewG); Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2024

BMF-Schreiben vom 30. Januar 2024 - IV D 4 - S 3225/20/10001:005 -

  • Stand 30.01.2024
  • Typ Typ_BMFSchreiben

Das BMF-Schreiben gibt gemäß § 190 Absatz 4 Satz 4 Bewertungsgesetz (BewG) die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2024 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind.