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14.01.2026

Ermittlung des Gebäudesachwerts nach § 190 Bewertungsgesetz (BewG); Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24 BewG für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2026

BMF-Schreiben vom 14. Januar 2026 - IV D 4 - S 3225/00006/007/004 -

Das BMF-Schreiben gibt gemäß § 190 Absatz 4 Satz 4 Bewertungsgesetz (BewG) die maßgebenden Baupreisindizes zur Anpassung der Regelherstellungskosten aus der Anlage 24, Teil II., BewG bekannt, die für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2026 bei Ermittlung des Gebäudesachwerts anzuwenden sind.